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Panorama: Höchststrafe für Messerstecher

Gericht verhängt lebenslänglich gegen 52-jährigen Angreifer aus dem Jobcenter von Neuss.

Düsseldorf - Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss muss als Mörder lebenslang in Haft. Der Arbeitslose hatte seine Sachbearbeiterin vor einem halben Jahr in deren Büro angegriffen und die 32-jährige Mutter mit einem Fleischermesser erstochen. Die Tat sei ein heimtückischer Mord, befand das Düsseldorfer Landgericht am Freitag. Die Verteidiger kündigten an, das Urteil anzufechten und beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

Der 52-Jährige war am 26. September 2012 mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er der Frau unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Des Deutschen kaum mächtig, habe er Tage zuvor eine Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag gesehen hatte. „Der Angeklagte verstand weder genau was noch warum er unterschreiben sollte“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Er habe schließlich auf Drängen eines anderen Sachbearbeiters die Erklärung unterschrieben, die lediglich die Weitergabe der Daten an potenzielle Arbeitgeber regeln sollte. Am Tattag hatte der 52-Jährige dann die Urheber des vermeintlichen Datenhandels „zur Verantwortung ziehen“ wollen, so das Gericht.

Vergeblich habe der Bruder des 2001 aus Marokko eingewanderten Landwirts noch versucht, ihn zu beruhigen und von der „fixen Idee“ des Datenmissbrauchs abzubringen. Einer der vier Stiche durchbohrte den Körper der 32-Jährigen vollständig. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest „billigend in Kauf“, so das Gericht.

Die Bluttat in dem Jobcenter löste damals bundesweit Entsetzen aus. Die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden wurden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Vater von fünf Kindern hatte die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten.

Die Leitung des Jobcenters Neuss reagierte erleichtert auf den Urteilsspruch: Die Entscheidung eröffne den übrigen Mitarbeitern die Möglichkeit, mit dem Vorfall abzuschließen. dpa

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