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Soft-Air-Waffen

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Jugendschutz: Gericht erschwert Verkauf von Soft-Air-Waffen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem Verkauf so genannter Soft-Air-Waffen an Kinder einen Riegel vorgeschoben. Dem Urteil zufolge dürfen Soft-Air-Waffen mit mehr als 0,08 Joule nur noch an Volljährige verkauft werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat dem Verkauf so genannter Soft-Air-Waffen an Kinder einen Riegel vorgeschoben. Nach der Grundsatzentscheidung ist der Verkauf dieser Feder- oder Gasdruckpistolen an Minderjährige strafbar, wenn die abgefeuerten Kugeln eine Bewegungsenergie zwischen 0,08 und 0,5 Joule erreichen. Das entspricht nach Polizeiangaben einer Schussstärke, die Hautrötungen und blaue Flecken, aber auch schwere Verletzungen verursachen kann. Soft-Air-Waffen sind meist maßstabsgetreue Nachbildungen von Originalwaffen und verschießen Plastik- oder Leuchtspurmunition mit einem Kaliber von 5,5 oder 6 Millimetern.

Mehr als 0,08 Joule nur noch an Volljährige

Das Karlsruher Gericht verschärft damit - als bundesweit erstes LG - die Vorgaben des Bundesinnenministeriums, nach denen Jugendliche über 14 Jahre Soft-Air-Waffen bis zu dieser Stärke erwerben durften. Dem Urteil zufolge dürfen Soft-Air-Waffen mit mehr als 0,08 Joule nur noch an Volljährige verkauft werden.

Auf Weisung des Innenministeriums hatte das Bundeskriminalamt (BKA) vor drei Jahren in einem Bescheid festgelegt, dass - mit Rücksicht auf eine EU-Richtlinie - Soft-Air-Waffen bis zu 0,5 Joule als Spielzeug frei verkäuflich sein sollen. Davon ist das OLG abgerückt: Der BKA-Bescheid sei unverbindlich, weil im Waffengesetz ausdrücklich der niedrigere Wert - 0,08 Joule - als Grenze genannt sei. 0,5 Joule entspricht der Energie eines Gewichts von 50 Gramm, das aus einer Meter Höhe fallen gelassen wird.

Mit seinem Urteil bestätigte das OLG den Freispruch einer Waffenverkäuferin aus dem Raum Karlsruhe. Die Frau habe zwar durch die Abgabe der Soft-Air-Waffen an Minderjährige objektiv gegen das Waffengesetz verstoßen. Weil durch den BKA-Bescheid die Rechtslage aber unklar gewesen sei, habe sie nicht wissen können, dass der Verkauf strafbar sei.

Kollidiert deutsches Waffenrecht mit EU-Vorgaben?

Ob nach der Entscheidung das strengere deutsche Waffenrecht mit den weniger strengen EU-Vorgaben zu Spielzeugwaffen in Konflikt gerät, ist offen. Im OLG-Urteil spielte dies keine Rolle, weil den verkauften Waffen die nach der EU-Richtlinie vorgesehene Kennzeichnung fehlte. Das Karlsruher Gericht deutete an, dass es den hohen Schutzstandard des deutschen Waffenrechts in jedem Fall für verbindlich hält.

Soft-Air-Waffen haben in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen gesorgt. Vor sieben Jahren schoss ein Neunjähriger im Raum Karlsruhe einem Spielkameraden damit ins linke Auge und verletzte ihn so schwer, dass er zu Erblinden drohte. Probleme bereitet nach Angaben der Polizei auch die täuschend echte Gestaltung der Waffen. Im Herbst 2000 hatten Polizisten bei Ulm ein Behinderten erschossen, der eine echt aussehende Spielzeugwaffe bei sich trug. Vor zwei Jahren lösten vier Kinder mit Soft-Air-Waffen auf einem Karlsruher Schulhof einen Großeinsatz der Polizei aus. (mit dpa)

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