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Panorama: Kampfhundangriff: An die kurze Leine!

Hamburg und andere Bundesländer wollen Kampfhunde an die kurze Leine nehmen. Entsprechende Initiativen sind schon vor dem tödlichen Zwischenfall an einer Schule der Hansestadt vom Montag in die Wege geleitet worden.

Hamburg und andere Bundesländer wollen Kampfhunde an die kurze Leine nehmen. Entsprechende Initiativen sind schon vor dem tödlichen Zwischenfall an einer Schule der Hansestadt vom Montag in die Wege geleitet worden. In Hamburg, wo am Montag ein Pitbull und ein Staffordshire-Terrier einen sechsjährigen Schüler totgebissen haben, wird derzeit eine Verordnung erarbeitet, die die Haltung gefährlicher Rassen stark einschränken oder sogar ganz unterbinden soll. Wie der Sprecher der Sozialbehörde, Stefan Marks, sagte, sollen Halter künftig ein "berechtigtes Interesse" nachweisen müssen.

Vorbild der Hamburger Verordnung, die noch in diesem Sommer in Kraft treten soll, ist laut Marks die erfolgreiche Regelung in Bayern. Dort sind Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier und Tosa-Inu als grundsätzlich gefährlich eingestuft. Nur wenn der Hundehalter seine Zuverlässigkeit nachweisen kann und ein besonderer Grund vorliegt, darf er solche Tiere halten, wie ein Sprecher des Innenministeriums erklärte. In München gebe es nur drei bis vier dieser Tiere.

Andere Rassen sind nur zugelassen, wenn ihnen ein Gutachten bescheinigt, nicht gesteigert aggressiv zu sein. Für alle Hunderassen gilt, dass Gemeinden den Haltern bei Problemen Auflagen machen dürfen. Das könne Leinenzwang oder das Tragen eines Maulkorbs sein. In den letzten Jahren habe es in Bayern keine Zwischenfälle mit Kampfhunden gegeben, sagte der Sprecher. Auch die Züchtung der Tiere ist im Freistaat verboten.

Anfang Mai hatte die Innenministerkonferenz beschlossen, schärfer gegen Kampfhunde vorzugehen. Die konkrete Umsetzung bleibt den Ländern überlassen. Hamburg setzt auch auf die so genannte Erlaubnispflicht, wie Behördensprecher Marks weiter sagte. Diese solle nach bisherigen Überlegungen sehr restriktiv gehandhabt werden und auch für die bereits lebenden Tiere gelten: "Sonst haben wir das Problem noch in zehn Jahren", sagte Marks.

Die konkrete Umsetzung ist derzeit noch unklar. Denkbar sei es, dass zugelassene Tiere eine Art deutlich sichtbare Hundemarke tragen müssen, erklärte der Sprecher. Dann wären nicht angemeldete und also illegale Kampfhunde von Polizei und Bürgern leicht zu erkennen. Wie Marks sagte, gibt es bislang keine seriöse Schätzung darüber, wie viel Kampfhunde es in Hamburg derzeit eigentlich gibt.

Thüringen ist wie Bayern schon einen Schritt weiter. Dort dürfen gefährliche Hunde seit Mitte April nur noch mit behördlicher Genehmigung gehalten werden. Sonst droht ein Bußgeld bis 10 000 Mark. Die Halter müssen unverzüglich eine Erlaubnis beantragen. Diese kann verweigert werden, wenn der Hundebesitzer durch Straftaten wie Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruch oder Widerstand gegen die Staatsgewalt aufgefallen ist. Das Züchten gefährlicher Hunde ist generell verboten. Die Verordnung legt sich aber nicht fest auf bestimmte Hunderassen, "weil es im wissenschaftlichen Sinn keine Kampfhunde gibt". Auch Baden-Württemberg fordert von den Besitzern, das "berechtigte Interesse" nachzuweisen. Dies liege beispielsweise vor, wenn das Tier zur Bewachung eines Villenanwesens brauche, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Eine entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet.

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