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Kaprun-Prozess: Alle 16 Freisprüche bestätigt

Im Berufungsprozess um die Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun hat das Oberlandesgericht Linz die Freisprüche für die 16 Angeklagten bestätigt. Den Angehörigen der 155 Todesopfer bleiben jetzt nur noch Zivilklagen. (Archivbild vom 16.11.2000)

Linz (27.09.2005, 15:18 Uhr) - Die Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun, bei der vor knapp 5 Jahren 155 Menschen starben, bleibt strafrechtlich ungesühnt. Das Oberlandesgericht in Linz in Oberösterreich bestätigte am Dienstag in zweiter Instanz die Freisprüche für 16 Angeklagte vom Februar 2004. Die von der Staatsanwaltschaft in acht Fällen eingelegte Berufung wurde abgewiesen. Damit sind die Urteile des Salzburger Landesgerichts vom Februar 2004 rechtskräftig. Den Angehörigen der Opfer bleiben nur Schadenersatzforderungen über Zivilklagen.

Bei der Brandkatastrophe am 11. November 2000 waren im Stollen der Standseilbahn zum Kitzsteinhorn bei Kaprun 155 Menschen verbrannt oder erstickt. Ursache des Feuers war ein nachträglich eingebauter, defekter Heizstrahler gewesen. Der im Juni 2002 begonnene Prozess gegen 16 Angeklagte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und wegen fahrlässiger Gemeingefährdung endete vor einem Salzburger Einzelrichter am 19. Februar 2004 mit dem Freispruch für alle Angeklagten. Der neue Prozess hatte erst gestern begonnen.

Die Hinterbliebenen der Opfer äußerten sich tief enttäuscht über die Freisprüchen. «Die Richter haben nicht den Mut gehabt, das Fehlurteil der ersten Instanz zu korrigieren», sagte Uschi Geiger am Dienstag nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz der dpa. Weder seien die Angeklagten noch Gutachter erneut gehört worden. Uschi Geiger ist Sprecherin der Hinterbliebenen von 37 deutschen Opfern. Sie verlor ihren Sohn. (tso/dpa)

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