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Kindesmisshandlung: Fall Jonas: Jahrelange Haft für Vater

Der Vater, derseinen wenige Wochen alten Sohn Jonas mit brutalen Schlägen schwer verletzt hat, muss für sechs Jahre hinter Gitter. Jonas wird ein lebenslanger Pflegefall bleiben, seine linke Hirnhälfte ist abgestorben.

Die 7. Strafkammer des Landgerichts Leipzig verurteilte den 26-Jährigen am Dienstag wegen schwerer Körperverletzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater im Mai vergangenen Jahres in mindestens zwei Fällen das Baby so heftig auf den Kopf schlug, dass es lebensgefährlich verletzt wurde. Die Anklage hatte acht Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf höchstens vier Jahre plädiert.

In sich zusammengesunken, den Kopf tief gesenkt - so saß der junge Vater auf der Anklagebank. Erneut hörte er, was er seinem erst wenige Wochen alten Sohn angetan hatte, als er allein mit ihm war. Die Mutter des Kindes, dem die Medien den Namen Jonas gegeben hatten, musste nur wenige Wochen nach der Geburt des Babys eine Haftstrafe wegen Schwarzfahrens antreten. Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Vater tränenüberströmt bei seinem Sohn. "Ich werde das nie wieder gutmachen können", brachte er mühsam hervor.

Der 26-Jährige hatte gestanden, seinen Jungen mit großer Wucht auf den Kopf geschlagen zu haben - das Baby wollte nicht aufhören zu schreien. Der Vater brachte seinen Sohn schließlich ins Krankenhaus. Nach den Aussagen seiner Ärzte wird Jonas sein Leben lang ein Pflegefall sein: Seine linke Gehirnhälfte ist abgestorben. Er ist rechtsseitig gelähmt und leidet an Epilepsie. Vermutlich wird er erblinden und geistig behindert sein.

Die Eltern waren drogensüchtig

Der Vater hatte einen Alkoholentzug hinter sich. Die drogensüchtige Mutter nahm an einem Substitutionsprogramm teil. Jonas litt vermutlich trotz Behandlung im Krankenhaus noch an Entzugserscheinungen und schrie deshalb ständig. Das Angebot des Jugendamtes, wegen der Abwesenheit der Mutter mit Jonas in ein Mutter-Kind-Heim zu gehen, hatte der Mann ausgeschlagen.

Die Verteidigung hob die schwere Situation hervor, in der sich das Elternpaar befand. Rechtsanwältin Doreen Blasig-Vonderlin beschreibt die Situation des Vaters: "Auf der einen Seite alles richtig machen zu wollen, auf der anderen Seite die Angst zu versagen und sich jemandem anzuvertrauen." Die Anklage räumte als entlastend ein, dass sich der Vater in einer Überforderungssituation befand.

Der Verurteilte hat die Forderung der Nebenklage nach 250.000 Euro Schmerzensgeld für Jonas anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (nal/dpa)

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