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Klage: Gericht entscheidet über tödlichen Reiseunfall

Sieben Jahre nach dem tragischen Tod eines Schülers beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Junge soll auf einem Schiff einen tödlichen Stromschlag erlitten haben, die Eltern reichten Klage gegen den Veranstalter der Reise ein.

"Die Eltern sind davon überzeugt, dass es auf dem Schiff schwerwiegende Sicherheitsmängel gegeben hat", sagt Gerichtssprecher Ulrich Thole. Es habe offenliegende Leitungen gegeben, auf Notfälle seien das Schiff und seine Besatzung überhaupt nicht vorbereitet gewesen. Der Vater des Jungen fordert von dem Reiseveranstalter insgesamt rund 200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.

So hätten ein Beatmungsgerät und auch eine Krankenliege gefehlt. Auch über Funk habe man keine Hilfe rufen können, das Gerät sei kaputt gewesen. Es habe Stunden gedauert, bis man Bastian ins Krankenhaus bringen konnte. Dort hatten die Ärzte nur noch seinen Tod festgestellt. Nach Angaben seiner Eltern hatte er ein Abspannseil des Schiffsmastes berührt und dabei einen Stromschlag erlitten.

Der Reiseveranstalter wies bislang jegliche Schuld von sich. Vertreter des Unternehmens erklärten, man habe das Schiff noch kurze Zeit vor dem Tod des Jungen überprüft und keine Auffälligkeiten festgestellt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte daraufhin im Oktober 2006 die Klage der Eltern abgewiesen. Nach Meinung der Richter muss der Reiseveranstalter nicht haften, weil man das Schiff nicht nur überprüft habe, sondern der Betreiber auch noch ein Sicherheitszertifikat vorgelegt habe.

Eltern hoffen auf Karlsruher Urteil

Gegen diese Entscheidung wollen die Eltern nun vorgehen. "Wir kämpfen weiter, das sind wir unserem Sohn schuldig", sagt der Vater. Die Eltern stützen ihre Hoffnungen vor allem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Die Karlsruher Richter hatten im Juni 2006 entschieden, dass Reiseveranstalter für Sicherheitsmängel in Urlaubsanlagen haften. Allerdings gilt nur der Sicherheitsstandard des jeweiligen Urlaubslandes.

Die Mutter des Opfers engagiert sich seit dem Tod ihres Sohnes auch ehrenamtlich. Der Verein "Hilfe bei Reiseunfällen e.V." kümmert sich um das Schicksal von Familien, die Ähnliches erlitten haben. (mit ddp)

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