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Körperverletzung: Muslimischer "Beschneider" vor Gericht

Ein 77-jähriger Muslim, der bei mehreren Jungen ein Beschneidungsritual vorgenommen hat, muss sich am 17. Oktober vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Düsseldorf - Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann erhoben. Der 77-Jährige soll in seiner Wohnung sieben Jungen die Vorhaut entfernt haben. Laut Staatsanwaltschaft fehlte ihm dazu aber die behördliche Erlaubnis.

In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Damit ist der Mann jedoch nicht einverstanden. Der 77-Jährige erklärte, er sei ein "in der Türkei anerkannter Beschneider". Er habe alles gesundheitlich und hygienisch einwandfrei abgewickelt. Für den Prozess ist zunächst ein Verhandlungstag angesetzt.

Die Beschneidung wird in traditionell geprägten Teilen des Islam als Zeremoniell vollzogen, mit der die Religionszugehörigkeit im Kindesalter unterstrichen werden soll. Die rituelle Beschneidung als religiöses Ritual wird auch im Judentum praktiziert. Kritiker werten eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung als religiös verbrämte Verstümmelung der Genitalien. (tso/ddp)

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