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Kriminalfall: Freispruch nach Mord an Prostituierter

Vor 26 Jahren soll ein heute 57-Jähriger eine Prostituierte umgebracht haben, ehe er sie missbrauchte. Jetzt wurde der Mann freigesprochen. Die Beweise für einen endgültigen Schuldspruch reichten nicht aus.

Gut 26 Jahre nach dem Mord an einer Prostituierten hat das Landgericht Stuttgart den Angeklagten überraschend freigesprochen. Die 1. Strafkammer äußerte in der Urteilsbegründung zwar die Vermutung, dass der 57-Jährige der Täter ist, allerdings reichten die Indizien für einen Schuldspruch nicht aus. Die damals 27-jährige Frau war im Dezember 1981 in ihrer Stuttgarter Wohnung erdrosselt worden. Der Täter hatte sich an ihr auch sexuell vergangen. Ermittler hatten im Wohnzimmer des Opfers einen Fingerabdruck des Angeklagten und im Bad einen Abdruck seiner Hand gefunden. Die Spuren waren erst 2005 mit den Abdrücken des Angeklagten verglichen worden.

Auch die Persönlichkeit des Mannes, der seit mehr als 13 Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Gefängnis sitzt, spreche gegen ihn, erklärte das Gericht. "Wir alle in der Kammer haben den Verdacht, dass Sie der Täter sind", sagte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Pross, zum Angeklagten. Die Indizien reichten für eine Verurteilung aber nicht aus. So stimmte die Blutgruppe einer Spermaspur, die Ermittler 1981 auf der Leiche gefunden hatten, nicht mit der Blutgruppe des Angeklagten überein. Das Gericht bezeichnete Aussagen von Zeugen zudem als zweifelhaft.

Die Abdrücke in der Wohnung des Opfers habe man zwar eindeutig dem Angeklagten zuordnen können, der Zeitpunkt ihrer Entstehung sei aber nicht nachweisbar. Außerdem sei bis heute nicht klar, wann genau die Frau umgebracht wurde. Polizei und Rechtsmedizin hätten bei der Aufklärung der Straftat vor mehr als 26 Jahren Fehler gemacht, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte während des ganzen Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen. (sgo/dpa)

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