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Kündigung abgewendet: Lohn trotz Brot

Weil sie Brotaufstrich verkosteten, feuerte eine Bäckerei zwei Angestellte – doch die klagten und gewannen. Was meinen Sie zu dem Fall, der an den Berliner Fall "Emmely" erinnert? Diskutieren Sie mit!

Berlin - Ob es um gestohlene Pfandbons für 1,30 Euro oder ein paar Gramm Brotaufstrich geht – Deutschland schaut derzeit sehr genau hin, wenn Angestellte für Bagatellvergehen gefeuert werden. Nach der Berliner Kassiererin „Emmely“, deren Kündigung jüngst bestätigt wurde, zogen jetzt zwei Bäckereiverkäufer vor das Dortmunder Arbeitsgericht, die sich ein wenig Öl-Kräuter-Mischung einverleibten, und das auf Brötchen, die sie immerhin selbst bezahlt hatten. Noch weniger kann man seinen Arbeitgeber kaum schädigen, der Gegenwert der entnommenen Menge wird auf 50 Cent taxiert.

Doch Bagatelle ist nicht gleich Bagatelle. Während die Berliner Justiz „Emmely“ eine Abfuhr erteilte, war man in Dortmund gnädig. Die beiden dürfen ihre Jobs behalten. Es geht also doch!, möchte man den hartherzigen Richtern in der Hauptstadt zurufen, die sich bei ihrem Urteil immerzu auf die Rechtsprechung höherer Instanzen beriefen. 80 Cent Unterschied zwischen Pfand und Brotbelag kann es ja kaum sein, der Richter zur Milde neigen lässt.

Oder?

„Hirtenfladen“ nennt sich ein neues Produkt aus der Theke der Bergkamener Bäckereikette Westermann, und Benjamin Lassak, 26 Jahre alt, wollte den dafür benötigten Aufstrich „abschmecken“, wie er sagt, denn zu salzig sollte es nicht sein. Auch sein älterer Kollege kostete. Erst hieß es, die beiden hätten auch die Brötchen gemopst, aber da musste sich der Arbeitgeber später korrigieren. Wie er überhaupt recht bald in die Lage kam, sich für die „unpopuläre Entscheidung“ rechtfertigen zu müssen. Aber wo solle man die Grenze ziehen? Bei einem oder zehn Cent, bei einem, hundert oder tausend Euro? Es gebe klare Richtlinien; wer dagegen verstoße, werde ebenso behandelt wie alle 300 Mitarbeiter. Denn darum gehe es: Gleichbehandlung.

Wie im Fall „Emmely“ schaltete sich recht bald die Gewerkschaft ein, diesmal „Nahrungsmittel - Gaststätten – Genuss“ (NGG). Lassak war Betriebsrat. „Der Diebstahl war nur ein Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden“, meinte der Gewerkschaftssekretär. Die Bäckerei sei für „Lohndumping“ bekannt, und auch Lassak selbst fühlte sich gegängelt: Er sei ständig ins Büro zitiert worden, selbst wenn er nur einen Handfeger falsch hingestellt hatte. Nicht nur war Lassak als Betriebsrat neu, der Betriebsrat selbst war es auch. Zuvor hatte die nordrhein-westfälische Großbäckerei keine Arbeitnehmervertretung. Die NGG klagt, Westermann habe überwiegend der Geschäftsleitung Nahestehende in das Gremium gehoben.

Wie in Berlin, so ging auch die Dortmunder Justiz nicht in diese Details. Bei Lassak entschied sie formal: Der Betriebsrat war falsch informiert worden; man habe Lassak Brötchendiebstahl vorgeworfen, aber nicht, wie es richtig gewesen wäre, nur Aufstrichklau. Zudem habe der Betriebsrat der Kündigung nicht zugestimmt. Wäre dies geschehen, „wäre das ein offenes Rennen gewesen“, sagte der Richter. Lassaks Kollege siegte, weil die Abwägung zu seinen Gunsten ausfiel – anders als bei „Emmely“. Der Kläger sei „ehrlich“ und arbeite seit 24 Jahren im Betrieb. Er habe sein Vergehen zugegeben, obwohl sich der Verdacht zunächst gar nicht gegen ihn gerichtet habe. Trotzdem: Auch der Diebstahl geringwertiger Dinge könne eine Kündigung rechtfertigen, hieß es. Dass Angestellte sich künftig Kleinvergehen erlauben können, wäre ein Fehlschluss. mit dpa

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