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Kündigung: Behinderte Altenpflegerin klaut Teewurst - entlassen

Sie nahm sich ein Stück Teewurst, das für einen Bewohner in einem Altenheim bestimmt war. Dies war für die Leitung des Heimes Anlass genug, die körperbehinderte Altenpflegerin fristlos zu feuern. Sie hatte 18 Jahre in dem Seniorenzentrum in Niedersachsen gearbeitet.

In Niedersachsen sorgt ein neuer Fall von fristloser Kündigung einer Beschäftigten wegen eines Bagatellvergehens für Empörung. In einer Seniorenresidenz in Hannover wurde einer körperbehinderten Altenpflegerin fristlos gekündigt, weil sie sich ein Brot mit einem Stück Teewurst bestrichen haben soll, das eigentlich für die Heimbewohner bestimmt war.

Die 41-Jährige hat gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Hannover geklagt, verhandelt wird am 2. Dezember in einem Gütetermin, wie der Sprecher und Direktor des Gerichts, Kilian Wucherpfennig, am Freitag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“.

Danach hatte die Pflegerin 18 Jahre lang im Seniorenzentrum St. Martinshof im Stadtteil Misburg gearbeitet, bevor sie wegen des Verzehrs des Teewurst-Brotes ihren Job verlor. Der Leiter der Seniorenresidenz war auf Anfrage zunächst nicht zu erreichen. Träger der Einrichtung ist seit August das evangelische Johannisstift in Berlin. Dessen Geschäftsführer reiste am Freitagvormittag nach Hannover, um sich über die Hintergründe der Kündigung zu informieren, wie ein Sprecher des Stifts sagte. Man sei am Morgen „beinahe vom Stuhl gefallen“, nachdem man von dem Teewurst-Fall gehört habe, fügte er hinzu.

In den vergangenen Monaten hatten wiederholt fristlose Kündigungen von Mitarbeitern wegen Kleinigkeiten für Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt, darunter der Fall einer Berliner Supermarktkassiererin, die einen Pfandbon unterschlagen haben soll. (jg/ddp)

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