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Serienkiller. Der Krankenpfleger Niels H. vor dem Landgericht Oldenburg.

© dpa

Landgericht Oldenburg: Lebenslange Haft für Pfleger Niels H.

Der größte Serienkiller der Nachkriegsgeschichte ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Krankenpfleger Niels H. hatte Patienten ein tödliches Medikament gespritzt, um sie anschließend wiederzubeleben und damit vor Kollegen prahlen zu können.

Der größte Serienkiller der Nachkriegsgeschichte ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Krankenpfleger Niels H. hatte Patienten ein tödliches Medikament gespritzt, um sie anschließend wiederzubeleben und damit vor Kollegen prahlen zu können.

Er soll laut Anklage fünf Patienten am Klinikum Delmenhorst eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben. Im Prozess hat er jedoch 90 Taten gestanden, 30 Menschen sollen gestorben sein. Die Polizei ermittelt sogar in mehr als 200 Verdachtsfällen. Die Richter wollten am frühen Donnerstagnachmittag ein Urteil verkünden. Entgegen der Anklage ging die Verteidigerin nur von zwei Tötungsdelikten und dreifacher gefährlicher Körperverletzung aus. In einem Fall sei es unklar, ob der Patient an dem Herzmedikament oder wegen seines schlechten Gesundheitszustand gestorben sei, sagte Rechtsanwältin Ulrike Baumann. Im Zweifel spreche das für den Angeklagten. Ihr Mandant habe weder heimtückisch noch aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Deshalb liege Mord nicht vor. Ein konkretes Strafmaß nannte Baumann nicht. Sie forderte aber, dass die siebeneinhalb Jahre Haft, zu denen das Landgericht den Ex-Pfleger 2008 wegen eines ähnlichen Falls verurteilt hatte, mit einbezogen werden müssten. Auch müssten die Richter berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren durch ihre schleppenden Ermittlungen unnötig verzögert habe: „Unterm Strich ist vier Jahre überhaupt nichts passiert.“ Der ernst wirkende Angeklagte äußerte sich nicht.

Die Richter können ihn nur für die fünf angeklagten Taten verurteilen

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für den Mann gefordert. Laut Anklage wollte er die Opfer wiederbeleben, um sich vor Kollegen als Retter aufspielen zu können. Christian Marbach, dessen Großvater unter den Opfern ist, erklärte, die Nebenkläger würden eine Verurteilung wegen Totschlags nicht akzeptieren und Revision einlegen.
Die Polizei will in den nächsten Wochen acht Leichen exhumieren und auf Spuren des todbringenden Medikaments untersuchen lassen. Für vier weitere Exhumierungen liegen ebenfalls bereits Genehmigungen vor. Die Ermittlungen werden voraussichtlich viele Monate in Anspruch nehmen.
Verurteilen können die Richter den früheren Pfleger in dem Prozess nur für die fünf angeklagten Taten. Deshalb könnte ihm ein neuer Prozess bevorstehen, wenn die Polizei ihre Ermittlungen beendet hat. (Tsp/dpa)

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