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Lebenslange Haftstrafe: Gericht: Mutter tötete ihr Baby aus Hass

Sie hat ihr acht Monate altes Baby umgebracht - dafür ist eine 25 Jährige am Donnerstag in der Oberpfalz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Richter gehen von niedrigen Beweggründen aus

Die Tat stehe „auf unterster sittlicher Stufe“, sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Ring vom Landgericht Weiden. Die Frau hatte dem kleinen Gero im Mai die Kehle zugedrückt und ihn mit einem Pullover erstickt.

Mit dem Schuldspruch folgte die Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Tobias Konze kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Er hatte ein Verurteilung wegen Totschlags zu maximal zehn Jahren gefordert.

Die Richter sahen allerdings das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes als erfüllt an. Da die 25-Jährige in dem fünftägigen Prozess schwieg, stützte sich die Kammer auf frühere Polizeivernehmungen und Aussagen der Frau bei einem Gefängnis-Psychologen. Dort hatte sie gesagt: „Der Gero hat mein Leben zerstört.“ Und: „Das Kind umzubringen, war für mich seit langem eine entschiedene Sache.“ Daraus schlossen die Richter, dass es keine spontane Tat im Affekt war. Dass Gero unmittelbar vor dem Verbrechen geschrieen hat, weil er zahnte, sei allenfalls der Anlass, jedoch nicht das Motiv gewesen.

Vielmehr hatte die Frau nach Überzeugung des Gerichts einen regelrechten Hass auf ihren Sohn entwickelt, unter anderem deshalb, weil ihr einst makelloser Körper nach der Schwangerschaft nicht mehr ganz so ansehnlich war. Doch solche Schwangerschaftsfolgen seien normal, betonte der Richter.

Die Frau hatte nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie Kinder generell nicht leiden könne. Sie bezeichnete Babys als „Schreikinder“, lachende „Kinderfratzen“ finde sie „widerlich“. Auch über ihren Sohn hatte sie sich mehrfach abfällig geäußert.

Fast eine halbe Stunde brauchte die Mutter, um ihren Sohn umzubringen. Nach der Tat ließ die Frau die Leiche drei Tage auf der Waschmaschine im Badezimmer liegen - zugedeckt mit einem Tuch. Der getrennt von ihr lebende Vater fand das tote Baby am Pfingstmontag, als er seinen Sohn für ein paar Stunden abholen wollte.

Das Gericht hat die Frau zwar in eine psychiatrische Gefängnisabteilung eingewiesen, beim Urteil die auch von einem Gutachter festgestellten Probleme der Frau aber nicht weiter berücksichtigt. Der Sachverständige hatte erhebliche Auffälligkeiten in der Persönlichkeit der 25-Jährigen gesehen, aber eine verminderte Schuldfähigkeit dennoch ausgeschlossen.

Verteidiger Konze ist der Ansicht, dass die Strafkammer die psychischen Probleme seiner Mandantin hätte berücksichtigen müssen: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es Totschlag ist.“ (dpa)

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