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Lizenzforderungen: Verhandlung um Trapattoni vertagt

Im Streit zwischen Fußballtrainer Giovanni Trapattoni und einem Münchner Autohaus um die Lizenzforderung für einen Radiowerbespot haben sich die Parteien vor dem Landgericht nicht einigen können.

München - Trapattoni verklagte das Autohaus auf 150.000 Euro Lizenzgebühren, weil es ohne seine Einwilligung einen Radiospot geschaltet hatte, in dem ein Stimmenimitator Teile seines legendären Wutausbruchs aus dem Jahr 1998 nachgesprochen hatte. Der Spot, der nach Ansicht des ehemaligen FC-Bayern-Trainers sein Persönlichkeitsrecht verletzt, wurde im Sommer 2005 von mehreren Privatsendern ausgestrahlt.

Trapattoni, der nicht persönlich vor dem Münchner Landgericht erschien, fordert eine fiktive Lizenzgebühr als Schadenersatz. Das beklagte Autohaus hingegen beantragte eine Klageabweisung. Die Urteilsverkündung wurde auf den 11. Januar vertagt.

Die Vorsitzende Richterin hatte in der Güteverhandlung einen Vergleich angeregt. Danach hätte das Autohaus einen Betrag von 30.000 Euro an eine wohltätige Einrichtung gezahlt. Trapattonis Anwältin lehnte dies mit der Begründung ab, der Trainer tue "bereits wahnsinnig viel" im wohltätigen Bereich. Er wolle daher selbst darüber entscheiden, was er mit der ihm zustehenden Lizenzgebühr mache. (tso/ddp)

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