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Mord: Lebenslange Haftstrafe: Ex-Freundin mit Beil erschlagen

Lebenslang heißt das Urteil für einen 44-Jährigen. Der Mann hatte seine Ex-Freundin mit einem Beil erschlagen.

Ein Mann ist am Mittwoch zum zweiten Mal wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein (Bayern) sah es im Revisionsverfahren als erwiesen an, dass der 44-Jährige im April 2007 nahe Altötting seine frühere Lebensgefährtin mit einem Beil erschlug.

Opfer wurde aus Heimtücke ermordet

Das Gericht hatte den Mann schon einmal zu lebenslänglich verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer in Traunstein zurück. Auch diese Kammer entschied, dass der Mann sein Opfer aus Heimtücke ermordete. Der Verteidiger kündigte an, erneut in Revision zu gehen.

Das Paar war 2006 eine Beziehung eingegangen, doch bald kühlte das Verhältnis ab. Die Frau wurde mit anderen Männern intim. Sie trennte sich von dem 44-Jährigen, der das nicht wahrhaben wollte. Als er sich bei einem Treffen erneut eine Abfuhr holte, beschloss er nach Überzeugung des Gerichts, die Frau umzubringen. Dazu baute er ein Drosselwerkzeug, eine sogenannte Garotte. Bei einer Verabredung in der Wohnung warf er die Frau zu Boden. Die Attacke mit der Garotte misslang, so dass er die Frau mit einem Beil erschlug. (sg/dpa)

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