zum Hauptinhalt

"Mordfall Peter": Lebenslänglich für Wiederholungstäter

Der Mörder und Vergewaltiger des neunjährigen Peter ist vom Schwurgericht München zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Bereits als Heranwachsender hatte der Täter einen Elfjährigen umgebracht.

München - Elf Monate nach dem Sexualmord an dem neunjährigen Peter in München ist der angeklagte Wiederholungstäter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Schwurgericht München I ordnete am Dienstag zudem eine Unterbringung des 29-Jährigen in der Psychiatrie und spätere Sicherungsverwahrung an. Damit muss der Angeklagte möglicherweise wirklich bis ans Lebensende, zumindest aber für Jahrzehnte hinter Gittern bleiben. Er war bereits wegen Mordes an einem anderen Kind vorbestraft. Das Urteil nahm er mit unbewegtem Gesicht auf.

Der 29-Jährige sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Der Angeklagte hatte nach eigenem Geständnis den Neunjährigen zu sich in seine Unterkunft gelockt, ihn dort missbraucht und dann erstickt. Er verging sich sogar noch an der Leiche und warf sie später in einen Müllcontainer.

Der Angeklagte hatte bereits 1994 als Heranwachsender in Regensburg einen elfjährigen Jungen mit 70 Messerstichen umgebracht und war dafür zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Während der damaligen Haft hatte er sich mit Peters Vater angefreundet und dessen Familie später oft besucht, obwohl die Behörden ihm jeglichen Kontakt zu Kindern untersagt hatten. Als Peters Eltern am Abend des 17. Februar 2005 verzweifelt nach ihrem Sohn suchten, beteiligte sich der Täter zum Schein an der Suche.

Der Angeklagte habe seinen zweiten Mord genau geplant und Müllsäcke, Handschellen und Schnur besorgt, betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. «Sie hatten sich vorgenommen, den Jungen zu töten, um die sexuellen Handlungen, die sie an ihm vornahmen, zu verdecken.» Das Kind habe großes Vertrauen zu ihm gehabt und sei ihm deshalb arglos gefolgt. Der Angeklagte sei pädophil veranlagt und von sexuellem Sadismus geprägt. Die Prognose für ihn sei ungut.

Der Angeklagte sei wegen seiner seelischen Abartigkeit zwar nur eingeschränkt schuldfähig, jedoch sei er planvoll und übersichtlich vorgegangen, sagte Götzl. Wegen der besonderen Umstände der grausamen Tat gebe es keine Strafminderung. «Seine Persönlichkeit ist geprägt von Aggressionsbereitschaft», sagte der Vorsitzende Richter.

Der Psychiater Henning Saß hatte den Angeklagten mit Jürgen Bartsch verglichen, der in den 60er Jahren vier Jungen sexuell missbraucht und ermordet hatte. Der 29-Jährige habe wie Bartsch massive Tötungsfantasien, die «in diesem Ausmaß etwas ganz Seltenes sind».

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte wegen verminderter Schuldfähigkeit für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe und eine vorherige Unterbringung in der Psychiatrie plädiert. Verteidigerin Garina Hamel ließ offen, ob sie das Urteil anfechten wird.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte das Urteil. «Das Gericht hat die Möglichkeiten voll ausgeschöpft, die das Erwachsenenstrafrecht bietet.» Der Mord an Peter hatte bundesweit eine Diskussion über schärfere Gesetze ausgelöst. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false