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München: Gutachter: Angeklagte im Brunner-Prozess voll schuldfähig

Im Prozess um die Tötung von Dominik Brunner hat ein Gutachter den beiden Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Es deute nichts daraufhin, dass deren Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Gravierende Störungen im Sozialverhalten, großer Drogen- und Alkoholmissbrauch: Am letzten Prozesstag vor der Sommerpause im Fall Brunner beleuchtete der Gutachter Franz-Josef Freisleder die Lebensgeschichten der beiden Angeklagten aus psychiatrischer Sicht. Erschwert war dies insofern, als Markus S. sich in Absprache mit seinen Verteidigern nicht von dem Psychiater begutachten ließ.

Für Sebastian L. machte Freisleder eine "lange chronifizierte Störung des Sozialverhaltens" und eine "dissoziale Symptomatik" fest, die bereits im Alter von zehn Jahren einsetzte. Damals hatte Sebastian L. begonnen, auch unter Anwendung von Gewalt, von gleichaltrigen Kindern Geld zu erpressen - "ein Muster, das sich noch vor der Suchtkarriere angedeutet hat". Ein riskanter Alkohol- und Drogenkonsum habe sich auf diese auffällige Sozialverhalten "aufgepfropft". Unter Alkoholeinfluss reagiere Sebastian L. nach eigenen Angaben "aggressiv". L.s Einsichtsfähigkeit sei allerdings zum Tatzeitpunkt nicht beeinträchtigt gewesen. "Zur Tatzeit hat bei Sebastian L. keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorgelegen." Dringend empfahl der Gutachter, Sebastian L. entsprechende Maßnahmen sozialtherapeutischer Art anzubieten. Sehr eindrücklich sei für ihn gewesen, wie sehr Sebastian L. die Folgen der Tat beschäftigten. "Ich hatte das Gefühl, dass er mit sich ins Reine kommen will und sich erhebliche Gedanken macht."

Freisleders gezwungenermaßen eher oberflächliches Gutachten des Markus S. stützte sich vor allem auf das, was von anderen Zeugen über Markus im Prozess ausgesagt wurde. Zweimal habe er Markus S. besucht und dabei keinerlei psychiatrische Auffälligkeiten wahrgenommen. Reifemäßig habe er sich von Sebastian L. nicht unterschieden. Auch bei Markus S. machte Freisleder ab etwa 2006 eine dissoziale Entwicklung aus, zu der sich Drogen- und Alkoholkonsum hinzu addierten. Die Eltern von Markus und seinem derzeit ebenfalls inhaftierten älteren Bruder Peter hätten offenbar, so Freisleder, "vor ihren Söhnen kapituliert." Ein wesentlicher Einschnitt sei für Markus S. sicher die Verhaftung seines Bruders gewesen.

Rein statistisch, so der Psychiater, habe Markus S. mit dem späten Beginn seiner Sozialstörung eine bessere Entwicklungsprognose als Sebastian L. Allerdings erscheine eine ernsthafte selbstkritische Auseinandersetzung fraglich, was aber von außen schwer zu beurteilen sei. Zum Tatzeitpunkt sei Markus S. von Ärger, Wut und Zorn geleitet gewesen, aber aus psychiatrischer Sicht gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Markus S. zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Aus Sicht Freisleders sprechen insgesamt mehr Gründe für die Anwendung des Jugendstrafrechts als dagegen.

Monika Goetsch

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