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Rapper Bushido (auf der Buchmesse in Franfurt)

© Promo

Musik-Skandal: Gericht vertagt Entscheidung im Plagiats-Prozess gegen Bushido

Kein Urteil im Prozess gegen Bushido: Ob der Rapper tatsächlich Lied-Teile einer französischen Gothic-Band geklaut hat, kann das Hamburger Landgericht erst entscheiden, wenn weitere Stellungnahmen der Parteien eingeholt worden sind.

Im Plagiats-Prozess gegen den deutschen Rapper Bushido hat das Hamburger Landgericht eine Entscheidung vertagt. Stattdessen ordnete die Kammer am Freitag die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung an, wie der Vorsitzende Richter in einem Beschluss mitteilte. Die Parteien hätten vier Wochen Zeit, auf den teils neuen Schriftsatz der Gegenseite einzugehen. Ferner eröffnete das Gericht die Beweisaufnahme in dem Rechtsstreit, in dem sich der 30 Jahre alte Musiker wegen angeblichen Liederklaus verantworten muss.

Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary wirft Bushido bei 16 Songs Urheberrechtsverletzungen vor. Nach Angaben ihres Anwalts Alexander Duve wollen sie allein bei acht Stücken des Albums "Von der Skyline zum Bordstein zurück" ihre eigenen Lieder wiedererkennen. Es gehe um "eine ungewöhnlich hohe Zahl von Plagiatsfällen" auf insgesamt elf Tonträgern, betonte Duve.

Bei einem gescheiterten Gütetermin im Januar bezifferte das Gericht den Gesamtstreitwert auf 100.000 Euro. Selbst im Fall eines Teilerfolgs für Dark Sanctuary könnten erhebliche Forderungen auf Bushido zukommen, darunter Schadenersatzansprüche sowie der Rückruf und die Vernichtung der betreffenden Tonträger.

Zuordnung der Künstlernamen notwendig

In der Beweisaufnahme will das Landgericht zunächst klären, welches Mitglied der mehrköpfigen Formation Dark Sanctuary konkret welche Rechte besitzt. Strittig ist, ob sich die Kläger hinter denen von ihnen auf den Tonträgern genannten Pseudonymen verbergen. Erst nach der Zuordnung der Künstlernamen könne die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang Bushido eine Rechtsverletzung begangen habe. Voraussichtlich im Sommer soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

Im November hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, "der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt". Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem musikalischem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe. (sgo/ddp)

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