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Panorama: Mutmaßlicher Rechnungsbetrüger inhaftiert

Online-Verleger bot Telefonbucheintrag für 500 Euro

München. Der Inhaber eines Online-Telefonbuchverlags aus Kirchheim bei München ist am Freitag unter Betrugsverdacht in München inhaftiert worden. Der Unternehmer hatte in den vergangenen Wochen als Rechnungen getarnte Angebote an Unternehmen, Selbstständige oder auch Wahlkreisbüros von Bundestagsabgeordneten in ganz Deutschland verschickt. In einer Variante des offenbar in mehreren Versionen versandten Schreibens, das dem „Tagesspiegel“ vorliegt, bot er den Adressaten an, ihnen für knapp 500 Euro ein Jahr lang einen „hervorgehobenen Eintrag“ in seinem Online-Telefonbuch ( www.tele-branchenportal.de ) zu gewähren. Das Angebot ähnelte allerdings teilweise einer Rechnung. Das Schreiben war mit „Ihre Rechnung“ betitelt, „Rechnungsdatum“ und „Rechnungsmonat“ waren ebenfalls aufgeführt. Den Rechnungsbetrag bat der Verlag „rechtzeitig“ zu begleichen. Sowohl die Schrift auf dem Briefumschlag als auch in dem Brief selbst waren teilweise in einem Farbton gehalten, der dem Magenta-Rot der Deutschen Telekom ähnelte.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl beantragt, nachdem der Deutsche Schutzverband für Wirtschaftskriminalität (DSW) ebenso wie Adressaten des Schreibens den Eigentümer des Verlags angezeigt hatten. Grundlage des Haftbefehls seien ausschließlich die versandten Briefe, erklärte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Tatsächlich existiert unter www.tele-branchenportal.de ein Online-Telefonbuch – allein für Berlin sind über 70 000 Unternehmen und Institutionen verzeichnet. Möglicherweise ist daher davon auszugehen, dass die Nummern derjenigen, die auf das Angebot eingehen, tatsächlich im Internet erscheinen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2001 können verkappte Rechnungen aber auch als Betrug gewertet werden, wenn die Adressaten für ihr Geld tatsächlich eine Leistung erhalten. In dem Fall hatte der BGH die Verurteilung eines Unternehmers bestätigt. Der Mann habe die Adressaten seines Schreibens dadurch getäuscht, dass „durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (...) der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten".

Wer bereits unbeabsichtigt Geld an den Telefonbuchverlag überwiesen hat, soll laut DSW den Vertrag wegen arglistiger Täuschung kündigen und das Geld zurückverlangen.

Matthias Langrock

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