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Löwe "Cecil"

© dpa

Nach Tötung von Löwe "Cecil": Simbabwe verbietet Löwen- und Elefantenjagd

Das afrikanische Land zieht schnell eine drastische Konsequenz aus der Tötung des Löwen "Cecil" - nicht nur für die Jagd auf Löwen, sondern auch auf andere Wildtiere. Speziell die Jagd mit Pfeil und Bogen sei mit sofortiger Wirkung untersagt

Nach der Tötung des bekannten Löwen „Cecil“ in Simbabwe zieht das Land drastische Konsequenzen: Ab sofort ist die Jagd auf Löwen, Leoparden und Elefanten auch außerhalb des Hwange-Nationalparks verboten. „Eine solche Jagd darf nur noch durchgeführt werden, wenn sie schriftlich vom Generaldirektor der zuständigen Parkbehörde genehmigt wurde und wenn die Jäger von Mitarbeitern des Parks begleitet werden“, zitierte die Zeitung „New Zimbabwe“ eine Mitteilung des Chefs der Parkbehörde vom Samstag.

Speziell die Jagd mit Pfeil und Bogen sei mit sofortiger Wirkung untersagt, hieß es weiter. Der Parkbehördenchef Edison Chidziya betonte, die Behörde werde nicht zögern, Jäger, die die Anordnung missachteten, festzunehmen und vor Gericht zu bringen.

Weltweite Empörung über die Tötung des symbolkräftigen 13-jährigen Löwen

Die Tötung des 13-jährigen „Cecil“ durch einen Zahnarzt aus den USA hatte in der vergangenen Woche weltweit Empörung ausgelöst. Um auf das Schicksal bedrohter Tierarten aufmerksam zu machen, wurde am Samstag ein riesiges Bild von Cecil auf das Empire State Building in New York projiziert. Über 33 Stockwerke hinweg wurden die Bilder weiterer Tiere gezeigt.

Das südwestafrikanische Land Simbabwe will die Auslieferung des Jägers von "Cecil" aus den USA erreichen. Der im Bundesstaat Minnesota lebende Zahnarzt Walter Palmer soll den Löwen, der als eine Art Wahrzeichen des Nationalparks im Nordwesten des Landes galt, mit einem Trick aus dem Park gelockt haben. Anschließend schoss er mit Pfeil und Bogen auf das Tier, das 40 Stunden qualvoll gelitten haben soll, bis Palmer es schließlich erschoss.

Widersprüchliche Berichte gab es am Wochenende über „Jericho“, den Bruder des Löwen „Cecil“: Eine Tierschutzorganisation in Simbabwe erklärte zunächst, „Jericho“ sei ebenfalls getötet worden. Dagegen erklärten Forscher, ihrer Satellitenüberwachung zufolge sei das Tier im Hwange Nationalpark am Leben. Die lokalen Tierschützer zogen ihre Mitteilung dann am Sonntag zurück - bei dem jetzt getöteten Löwen haben es sich um ein anderes Tier gehandelt. Die Wilderei - Opfer sind vor allem Elefanten und Nashörner - in Afrika hat Umwelt- und Tierschutzorganisationen zufolge zuletzt stark zugenommen. Dabei sterben jedes Jahr beispielsweise rund 30 000 Elefanten weltweit - Tendenz steigend.

Auch deutsche Jäger jagen Löwen und Elefanten

Die Überreste von elf Löwen wurden 2014 legal auch nach Deutschland als Trophäen eingeführt. Das geht aus den Daten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Unter den Trophäen waren demnach auch 43 Schwarzbären, 36 Leoparden sowie sieben Afrikanische Elefanten und ein Eisbär. Insgesamt wurden dem Bericht zufolge 325 geschützte, aber dennoch getötete Tiere legal nach Deutschland eingeführt.

Der Löwe "Cecil" wurde an diesem Wochenende neben vielen anderen vom Aussterben bedrohten Tieren im Rahmen des Projektes "Wandel zeigen" des Oscar-Preisträgers und Ozean-Schützers Louis Psihoyos in New York auf das Empire State Building projiziert.
Der Löwe "Cecil" wurde an diesem Wochenende neben vielen anderen vom Aussterben bedrohten Tieren im Rahmen des Projektes "Wandel zeigen" des Oscar-Preisträgers und Ozean-Schützers Louis Psihoyos in New York auf das Empire State Building projiziert.

© AFP

„Der Löwe „Cecil“ wäre nach unserer Rechtsauslegung der entsprechenden EU-Artenschutzverordnungen nicht nach Deutschland gekommen“, wird der zuständige BfN-Abteilungsleiter für Artenschutz, Dietrich Jelden, zitiert. Nach seinen Worten hätte das BfN eine Einfuhr dieser Trophäe nicht genehmigt, weil der Löwe in einem Nationalpark beheimatet war. Um geschützte Tiere als Trophäen nach Deutschland einführen zu können, benötigen Jäger eine entsprechende Genehmigung des BfN. „Jeder Einzelfall wird überprüft“, sagte Jelden. „Der Jäger muss wahrheitsgemäße Angaben machen, wo und wann das Tier erlegt wurde. Außerdem muss eine Ausfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die zeigt, dass es sich um eine legale und nachhaltige Jagd handelt.“ (dpa/AFP)

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