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"Nachweislich unschuldig": Freispruch nach fünf Jahren im Gefängnis

Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis: Ein heute 52 Jahre alter Biologielehrer ist vor dem Kasseler Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, im Jahr 2002 eine Kollegin vergewaltigt zu haben.

„Den Angeklagten sehen wir nachweislich als unschuldig an“, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. „Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorn bis hinten erfunden hat.“ Der Prozess war neu aufgerollt worden, weil aufgrund neuer Beweismittel Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage der Frau aufgetreten waren. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, das vermeintliche Opfer - damals 36 Jahre alt - habe ein „an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert“. Ein mögliches Motiv könnte gewesen sein, dass die Frau die Stelle ihres Kollegen haben wollte.

Der Mann wurde 2002 vom Landgericht Darmstadt verurteilt und verbüßte danach seine fünfjährige Haftstrafe vollständig. Der Lehrer hatte jedoch immer seine Unschuld beteuert. Auch nach der Entlassung habe er weiter als Vergewaltiger gegolten. „Die letzten zehn Jahre waren die Hölle“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Der heute 52-Jährige kündigte an, nach dem Urteil „Fragen an das Land Hessen“ zu stellen. Dabei könnte es um eine Entschädigung gehen.

Neben der Verteidigung hatte auch die Staatsanwaltschaft in dem neuen Verfahren einen Freispruch für den Mann gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage, die gefordert hatte, das Darmstädter Urteil aufrecht zu erhalten, prüft nun eine Revision. (dpa)

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