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Österreich: Gericht bestätigt Verbot von Samen- und Eizellenspenden

Das in Österreich geltende Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Urteil, das auch für Deutschland Folgen haben könnte.

Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Das Verbot verletze nicht das in der Konvention garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens. In erster Instanz hatte der EGMR die Verbote noch für menschenrechtswidrig erklärt.

In Deutschland sind Eizellenspenden ebenfalls verboten, Samenspenden hingegen erlaubt. Was die auch in Deutschland umstrittene Frage der Spende von Eizellen betrifft, könnte nach Ansicht des Gerichtshof eine „Aufspaltung der Mutterschaft“ zwischen einer genetischen Mutter und derjenigen, die das Kind austrägt, problematisch sein. Der Gesetzgeber habe verhindern wollen, „dass zwei Frauen behaupten könnten, biologische Mutter desselben Kindes zu sein“, so der EGMR zur Begründung.

Der österreichische Gesetzgeber habe „sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht“, befanden die Straßburger Richter. Darüber hinaus sei es nach österreichischem Recht nicht verboten, im Ausland eine künstlichen Befruchtung unter Verwendung von in Österreich verbotenen Methoden vornehmen zu lassen. (dpa)

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