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Auch wenn man ohne Fahrschein unterwegs ist, zählt am Anfang die Unschuldsvermutung.

© dpa

U-Bahn-Fahren: Ohne Fahrkarte kein Schwarzfahren

Ein Fahrgast ohne Ticket muss kein Schwarzfahrer sein und darf auch nicht als solcher vorverurteilt werden. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt.

Wer ohne Fahrkarte Bus oder Bahn fährt, darf nicht automatisch als Schwarzfahrer verurteilt werden. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann auf, der in Frankfurter U- und Straßenbahnen viermal ohne Fahrkarte erwischt worden war. Eine Berufungskammer des Landgerichts muss den Fall jetzt überprüfen.

Nach Auffassung des OLG reicht es für eine vollendete Schwarzfahrt noch nicht aus, wenn der Fahrgast im Wagen ohne Fahrschein angetroffen wird. Maßgeblich für die „Leistungserschleichung“ sei die Tatsache, dass sich das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt habe und die Fahrt nicht mehr abbreche. Das Gericht müsse dem Beschuldigten deshalb nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits eine gewisse Wegstrecke in der Bahn zurückgelegt hat. Dazu gehörten Angaben zur Haltestelle, an der er eingestiegen ist, und zum Fahrtweg des Schwarzfahrers, die in dem Urteil des Landgerichts fehlten.

(dpa)

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