zum Hauptinhalt

Pascal-Prozess: Hauptzeugin zieht Aussagen zurück

Im dem seit zwei Jahren laufenden Prozess um den Missbrauch und die Tötung des fünfjährigen Pascal hat die Hauptbelastungszeugin ihre Aussagen zurückgezogen. Der Richter hat Zweifel.

Saarbrücken - Zur Begründung sagte die Frau in dem Indizienprozess, sie habe während ihrer Vernehmungen bei der Polizei "unter psychologischem Druck gestanden" und sei angeschrieen worden. Der damals fünfjährige Junge war am 30. September 2001 spurlos verschwunden. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba ließ allerdings Zweifel an der neuen Aussage der 42-jährigen Angeklagten erkennen. Auf seine Frage, warum sie auf einmal das Gegenteil von dem behaupte, was sie bislang erzählt habe, brach sie in Tränen aus.

Noch Ende Mai hatte Andrea M. in einer von ihrem Anwalt vor Gericht verlesenen Erklärung frühere Aussagen zum Geschehen in der Tosa-Klause am Tag des Verschwindens von Pascal im Wesentlichen wiederholt. Demnach soll der Junge in einem Hinterzimmer mehrfach missbraucht worden und dabei ums Leben gekommen sein. Nur wenige Tage später hatte sie dann allerdings während einer erneuten Zeugenbefragung bei vielen Details angegeben, sich nicht mehr "hundertprozentig erinnern" zu können.

Die Frau gilt zudem ohnehin nur "mit Einschränkungen" als aussagefähig. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hatte Anfang Juni ihr geistiges Vermögen im "Grenzbereich zwischen niedriger normaler Intelligenz und Lernbehinderung" angesiedelt.

In dem Prozess müssen sich insgesamt 13 Männer und Frauen wegen Missbrauchs und Mord beziehungsweise Beihilfe verantworten. Aufgrund der langen Dauer der Verhandlung sind die Angeklagten inzwischen allerdings alle wieder auf freiem Fuß. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false