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Panorama: Pflegefamilie lässt Kind fast verhungern

Karlsruhe - Wie genau muss ein Jugendamt die Entwicklung eines Pflegekindes beobachten? In einer Woche wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil verkünden.

Karlsruhe - Wie genau muss ein Jugendamt die Entwicklung eines Pflegekindes beobachten? In einer Woche wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil verkünden. Über den Einzelfall hinaus wird es um eine Weichenstellung gehen. Für den Anwalt des misshandelten Pflegekindes steht außer Frage, dass die Jugendämter zu lange weggeschaut haben. Der Anwalt der Behörde warnte dagegen bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor einer überwachungsähnlichen Kontrolle, die potenzielle Pflegeeltern abschrecke und die Entwicklung von Pflegekindern belaste.

Die jahrelange Misshandlung von Andreas H. wurde den Behörden bekannt, als eines der drei Pflegekinder 1997 starb. Während die drei leiblichen Kinder normal entwickelt waren, zeigten alle Pflegekinder durch Nahrungsmittelentzug Wachstumsstörungen und eine lebensgefährliche Abmagerung. Auch körperliche Misshandlungen waren üblich. Der damals achtjährige Andreas H. hatte bei seiner Befreiung das Gewicht eines eineinhalbjährigen Kindes. Die Eltern wurden zwei Jahre später wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nun geht es um die Haftung des Jugendamtes.

Andreas H. war 1990 als erstes Pflegekind in die Familie in Hof gekommen. Zwei Jahre später zog die Familie in die Nähe von Stuttgart. Dort nahmen der Student und die Kinderpflegerin zwei weitere Pflegekinder an, unter anderem Alexander, der 1997 starb. Das Jugendamt in Rems-Murr-Kreis fühlte sich zunächst nur für die beiden neuen Pflegekinder zuständig. Als es nach mehr als drei Jahren Kompetenzgerangel im Juni 1997 die Zuständigkeit für Andreas übernahm, kam es aber weiterhin zu keinem persönlichen Kontakt. Nach dem letzten Besuch des Jugendamtes Hof im April 1997 schrieb eine Mitarbeiterin in ihren Bericht, Andreas sei „klein und kräftig“, er entwickle sich gut. Auch in der Schule wurde weggeschaut. Fünf Bundesrichter sollen nun die Grenze zwischen staatlicher Sorgfalt und Überwachung ziehen.

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