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Politmagazin "Cicero": Verhandlungen gehen weiter

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 22. November im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Redaktion des Politmagazins "Cicero" auch über die zweite Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs.

Karlsruhe - Diese Klage betreffe die Beschlagnahme der Datenkopie der Festplatte des Computers eines ehemaligen Mitarbeiters der Redaktion, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Bislang war unklar, ob diese und die bereits vor einigen Monaten eingereichte erste Verfassungsbeschwerde von Chefredakteur Wolfram Weimer für die Anhörung vor dem Ersten Senat zusammengefasst oder getrennt behandelt würden. Die erste Beschwerde Weimers richtet sich generell gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Potsdam zur Zulässigkeit der Durchsuchung der "Cicero"-Büroräume sowie der Beschlagnahmung von Redaktionsmaterial.

In der zweiten Beschwerde macht Weimer geltend, die Beschlagnahme aller auf einem Redaktionsrechner gespeicherten Daten sei "unverhältnismäßig" gewesen und gefährde die Pressefreiheit. Die Ermittler hätten vor Ort die Datenkopie sichten müssen, um nur jene Daten mitzunehmen, die für ihr Verfahren notwendig waren.

Im September 2005 waren die Redaktion des Politmagazins und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005 im "Cicero", in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte. Die Staatsanwaltschaft sah eine Beihilfe zum Geheimnisverrat gegeben. Zu einem Prozess kam es aber nicht. Das Landgericht Potsdam lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte im August 2006 diese Entscheidung. (tso/ddp)

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