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Prozess: Im Schlaf getötet

Ein 40-jähriger Vater erstach Tochter und Sohn im Schlaf. Die Staatsanwaltschaft fordert mehr als 14 Jahre Haft.

Erfurt - Im erneut aufgerollten Prozess um die Tötung zweier Kinder hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von vierzehneinhalb Jahren wegen Mordes gefordert. Sie geht davon aus, dass der 40 Jahre alte Vater aus dem thüringischen Heiligenstadt zwei seiner drei Kinder im Mai 2004 heimtückisch im Schlaf getötet hat. Auch die Nebenklage plädierte auf eine Verurteilung wegen Mordes. Ein konkretes Strafmaß forderte sie aber nicht. Die Verteidigung beantragte hingegen 13 Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags.

Dem Familienvater, der bereits zum dritten Mal vor Gericht steht, wird vorgeworfen, seine fünfjährige Tochter und seinen knapp zwei Jahre alten Sohn mit Messerstichen im Schlaf getötet zu haben. Der Tat soll ein Streit mit seiner von ihm damals getrennt lebenden Ehefrau vorangegangen sein. In dem seit dem vergangenen August andauernden Revisionsverfahren hatte der 40-Jährige die Tat zugegeben.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Familienvater heimtückisches Verhalten vor. Nach Ansicht von Staatsanwältin Susanne Jänke hat der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit der schlafenden Fünfjährigen bewusst ausgenutzt. Wäre das Mädchen wach gewesen, hätte sie sich – anders als ihr jüngerer Bruder – aufgrund ihres Alters gegen den Angriff wehren können. Alkoholisiert und unter dem Einfluss von Tabletten hatte der Vater zuerst den Jungen und Stunden später dann das Mädchen erstochen. Vor der Tat war die Ehefrau des 40-Jährigen zum wiederholten Male zu einem anderen Partner gezogen. Der Angeklagte habe Selbstmord begehen und die Kinder nicht ihrem Schicksal überlassen wollen. Er sei jedoch auch von dem Wunsch getrieben gewesen, seine untreue Frau für ihr Verhalten zu bestrafen. „Die Kinder fielen seinen Rachegelüsten zum Opfer“, sagte Jänke. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war das vorherrschende Tatmotiv aber die Sorge um die Zukunft der Kinder und die damit verbundene Verzweiflung und Ausweglosigkeit.

Die Verteidigung äußerte in ihrem Plädoyer erhebliche Zweifel am Mordmerkmal der Heimtücke. Vielmehr habe der Vater bei seiner Tat den Schlaf aus Rücksicht auf die Kinder ausgenutzt, um ihnen keine Angst zu machen.

In einem ersten Verfahren am Landgericht Mühlhausen war der Mann im Juli 2005 zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft wegen zweifachen Totschlags verurteilt worden. Dagegen legte die Kindsmutter Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall daraufhin zurück an das Landgericht Mühlhausen. Dort wurde der Mann wegen Mordes und Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Dagegen legte der Familienvater Revision ein. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof das Urteil hinsichtlich einer Verurteilung wegen Mordes an der fünfjährigen Tochter wieder auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Erfurt zurück. Ein Urteil wird für den 26. Oktober erwartet. ddp/dpa

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