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Transrapid

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Prozess: Transrapid-Unfall: Geldstrafen für Betriebsleiter

Prozess um das Transrapid-Unglück im emsländischen Lathen: Das Osnabrücker Landgericht hat am Freitag zwei Betriebsleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide für Organisationsmängel auf der Testanlage verantwortlich waren. Am 22. September 2006 prallte dort ein Transrapid auf einen Werkstattwagen. Der frühere Betriebsleiter Günter S. soll 24.000 Euro Strafe zahlen, sein Nachfolger Jörg M. 20.000 Euro.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht den Strafmaß-Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter Dieter Temming begründete den Schuldspruch damit, dass die Angeklagten für das "lückenhafte Sicherheitskonzept" auf der Teststrecke verantwortlich gewesen seien. Sie hätten sämtliche Fahrdienstleiter anweisen müssen, die Fahrwegsperre bei einer Streckenbelegung durch Werkstattwagen setzen zu müssen. Dies sei vom Hersteller Siemens so vorgeschrieben gewesen und hätte auch in Lathen "zwingend Vorschrift" sein müssen, sagte Temming. Bei dem Unglück kamen 23 Menschen ums Leben, elf weitere wurden zum Teil schwer verletzt, als der Test-Transrapid mit 170 Stundenkilometern in einen auf der Strecke abgestellten tonnenschweren Werkstattwagen gerast war. Mit einer aktivierten Fahrwegsperre hätte sich das Unglück nach Einschätzung von Gutachtern verhindern lassen.

Hauptverantwortlicher ist selbstmordgefährdet

Die Verurteilten müssen neben ihren Geldstrafen zudem die Verfahrenskosten tragen. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, die Anwälte der Nebenkläger hingegen auf Freiheitsstrafen zur Bewährung.

Der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für das Unglück hauptverantwortliche Fahrdienstleiter Günter S., der den Transrapid auf seine verhängnisvolle Fahrt schickte, steht derzeit nicht vor Gericht. Das Verfahren gegen ihn wurde vorübergehend ausgesetzt, er gilt als latent selbstmordgefährdet. (ae/smz/ddp/dpa)

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