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Prozess-Urteil: Keine Pornographie: Fotos von Männern mit Erektion

Aktfotos nackter Männer mit erigiertem Geschlechtsteil in einem Kalender sind nach Auffassung des Berliner Kammergerichts keine verbotene Pornografie. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Kalender aus dem Jahr 2004 als Verbreitung pornografischer Schriften beanstandet.

Das Berliner Kammergericht bestätigt mit dieser Entscheidung in einem Revisionsprozess den Freispruch für den Verleger von homosexuellen Männermagazinen, Bruno Gmünder. Wegen des Vertriebs von zwei Kalendern für 2004 mit derartigen Abbildungen sah sich der 51-Jährige mit dem Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften konfrontiert. In einem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten war der Verleger im März 2007 freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein. Das Kammergericht teilt nun die Auffassung des Amtsgerichts, wonach es bei der Beurteilung immer auf das "Gesamtkunstwerk" ankommt. Die Grenze zur Pornografie wird erst dann überschritten, wenn sexuelle Handlungen "grob aufdringlich im Vordergrund" stehen und die abgebildete Person als "sexuelles Objekt der Begierde abgewertet" wird, heißt es in der Begründung.

"Blick auf den ganzen Mann"

Die Hochglanzfotografien aus den Kalendern lenken jedoch den Blick des Betrachters "auf den ganzen Mann und nicht nur sein Genital". "Es ist keine Herabwürdigung zu erkennen", sagte die Richterin. Bruno Gmünder ist seit 1981 Geschäftsführer des gleichnamigen Verlags. Er versteht sich selbst als "Wegbereiter schwuler Emanzipation". Seit 1978 engagiert er sich im schwulen Medienbereich und veröffentlicht Fotobände, Romane sowie Sachbücher für homosexuelle Männer. (cp/dpa)

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