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Die beiden Angeklagten Markus S. (l.) und Sebastian L. beim Prozessauftakt.

© dpa

Prozessauftakt: Münchner S-Bahn-Schläger tut Tod des Managers "unendlich leid"

Der Manager Dominik Brunner wollte mehrere Schüler beschützen und wurde deshalb von Jugendlichen erschlagen. Einer der Angeklagten kann sich angeblich nur lückenhaft erinnern.

Zum Auftakt des Münchner Prozesses um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner hat einer der beiden Angeklagten jede Tötungsabsicht bestritten. Er habe zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit Brunners Tod gerechnet und ihn auch nicht gewollt, sagte der 19 Jahre alte Markus S. am Dienstag vor dem Landgericht München I. Er wisse, dass er absolut falsch reagiert habe. Der Tod des Managers tue ihm „unendlich leid“.

Markus S. und Sebastian L. müssen sich wegen Mordes verantworten. Sie sollen Brunner im vergangenen Herbst auf dem Münchner S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt haben, als er sich schützend vor vier Schüler stellte. Zuvor sollen die Jugendlichen die Schüler bedroht und 15 Euro von ihnen verlangt haben.

Vor der Einlassung von Markus S. hatte sein Anwalt eine Erklärung des 19-Jährigen verlesen. Darin macht der Angeklagte große Erinnerungslücken geltend. Auf jeden Fall habe Brunner auf dem S- Bahnhof als erster zugeschlagen. Er selbst sei dann furchtbar wütend geworden und auf Brunner losgegangen. Er habe ihn geschlagen und könne auch nicht ausschließen, dass er ihn getreten habe. Details wisse er aber nicht mehr: „Ich muss voll einen Blackout gehabt haben.“

Auch bei der Vernehmung durch die Polizei habe er sich schon an Einzelheiten nicht mehr erinnern können, hieß es weiter in der vom Anwalt verlesenen Erklärung.

Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Reinhold Baier, hat bis zum 29. Juli neun Verhandlungstage angesetzt. 53 Zeugen und vier Sachverständige sind geladen. Auch Brunners Vater kam als Nebenkläger in den Gerichtssaal.

Im Falles eines Schuldspruchs wegen Mordes drohen Sebastian L. nach Jugendrecht bis zu zehn Jahre Haft. Markus S. könnte auch nach Erwachsenenrecht verurteilt werden. Dann wäre lebenslänglich die Höchststrafe. (sf/dpa)

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