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Rechtsstreit: Emmely muss keine Anklage fürchten

Die umstrittene Aussage der Supermarktkassiererin Emmely vor Gericht bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Diese hatte nach Erkenntnissen des Gerichts zwei von Kunden verlorene Pfandbons zu ihren Gunsten eingelöst. Ihr war daraufhin ohne Abmahnung gekündigt worden.

Berlin - Die gefeuerte Berliner Supermarktkassiererin Barbara E., genannt Emmely, kann ihrem Rechtsstreit mit ihrem Ex-Arbeitgeber ohne Angst vor dem Staatsanwalt entgegensehen: Ihre umstrittenen Aussagen zu ihrer Kündigung wegen Unterschlagung von Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro vor dem Berliner Landesarbeitsgericht werden keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. „Die Prüfung eines Anfangsverdachts ist abgeschlossen“, sagte Justizsprecher Martin Steltner dem Tagesspiegel. „Wir haben keine Anhaltspunkte dafür gesehen, den Fall in einem Ermittlungsverfahren noch weiter zu verfolgen.“

Der Emmely-Fall hatte angesichts der Bankenkrise und Kritik an überzogenen Managergehältern zu öffentlichen Diskussionen geführt wie kaum ein Fall im deutschen Arbeitsrecht zuvor. Das die Kündigung bestätigende Berliner Urteil empörte auch Politiker, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse nannte es „barbarisch und asozial“.

Barbara E. hatte nach Erkenntnissen des Gerichts zwei von Kunden verlorene Pfandbons zu ihren Gunsten eingelöst. Ihr war daraufhin ohne Abmahnung gekündigt worden. Sie selbst bestreitet die Tat bis heute. Den Anlass für die Ermittler, den Fall zu prüfen, war ein im Sommer veröffentlichter schroffer Aufsatz des Münchner Arbeitsrechtlers Volker Rieble in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“. Er bezeichnete die Frau darin als „notorische Lügnerin“, weil sie in ihrem Prozess Kolleginnen bezichtigt hatte, ihr die Pfandbons untergeschoben zu haben. Der wirtschafts- und arbeitgebernahe Rieble erkannte darin das strafbare „Vortäuschen einer Straftat“. Darauf steht bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Die Kassiererin, die von der Gewerkschaft Verdi unterstützt wird, habe eine Kampagne gegen die Berliner Gerichtsbarkeit betrieben. Es bestehe daher ein „erhebliches öffentliches Interesse“, Straftaten im Rahmen ihres Kündigungsschutzprozesses zu ahnden.

Nunmehr steht fest: Emmely hat keine Straftat begangen, als sie sich vor Gericht verteidigte. Allerdings nahmen ihr die Richter ihre Aussagen trotzdem krumm. Nach ihrer Ansicht war Emmelys Schuld durch Zeugen und Dokumente bewiesen. Dass sie die Tat trotzdem abstritt und zudem noch im Prozess auf andere mit dem Finger zeigte, bewog die Richter letztlich zu ihrer Entscheidung.

Doch durften sie das? Überraschend hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende Juli eine Revision in dem Fall zugelassen. Wie Gerichtssprecherin Inken Gallner am Mittwoch sagte, werde möglicherweise noch bis zum Sommer ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt. Im Hinblick auf Bedeutung und Prominenz solle das Verfahren zügig stattfinden. Emmely kam vor den Bundesrichtern mit ihrem Argument durch, dass ihr die Aussagen aus dem Prozess nicht ohne weiteres negativ angerechnet werden dürften. Die Bundesrichter sehen in dieser Frage jedenfalls Klärungsbedarf.

Dennoch steht das ganze Urteil der Berliner Landesarbeitsrichter in Erfurt auf dem Prüfstand. „Die Richter kontrollieren das gesamte Urteil und sind nicht an die Gründe der Revisionszulassung gebunden“, sagte Gerichtssprecherin Gallner. Insofern besteht für Emmely Hoffnung, dass die Richter auch ihre über Jahrzehnte gefestigte Rechtsprechung zu Kündigungen bei Bagatellverfehlungen wie bei Emmely überdenken. Bislang gilt der Grundsatz: Auch wer Geringwertiges klaut oder unterschlägt, kann fliegen. Einer Abmahnung zuvor bedarf es nicht. Dass die Richter diese harten Urteile korrigieren werden, hält Gallner jedoch für eine „sehr theoretische Möglichkeit“.

Mit einer anderen Kritik wird sich die Klägerin kaum durchsetzen. Ursprünglich zog sie gegen die Möglichkeit der so genannten Verdachtskündigung zu Felde. Für Kündigungen wegen solchen Fehlverhaltens lassen die Gerichte einen Verdacht und hinreichende Belege genügen, erwiesen sein muss die Tat dagegen nicht. Dass Verdachtskündigungen legal sind, hat der Zweite Senat, der jetzt auch über den Fall der Kassiererin richten wird, gerade erst bestätigt.

Seit dem Berliner Fall wurden zahlreiche Bagatellkündigungen in der Öffentlichkeit diskutiert. Auch gab es Gerichte, die solche Kündigungen aufhoben. Dass Öffentlichkeit im Einzelfall sehr helfen kann, bewies jetzt der Fall einer langjährigen Dortmunder Sekretärin, die regelmäßig der Firma gehörende Frikadellen aß. Die Kündigung soll zwar bleiben, aber ihr Arbeitgeber will sie mit einer Geldzahlung abfedern. Emmelys Arbeitgeber bleibt dagegen hart. So hart, wie es im umkämpften Einzelhandel eben zugeht. Nicht nur in Berlin.

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