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Ernst August

© dpa

Rechtsstreit: Neue Runde im Prozess um Prinz Ernst August

Das Landgericht Hildesheim prüft, ob das Verfahren gegen Ernst August Prinz von Hannover wegen seiner Attacke auf einen Discobesitzer in Kenia neu aufgerollt werden muss. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Hatte der Prinz einen Schlagring oder nicht?

Am Montag sagten vor dem Gericht mehrere Augenzeugen des Vorfalls im Jahr 2000 aus. Was genau die Männer aus Kenia unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Protokoll gaben, drang allerdings nicht nach außen. "Die geladenen Zeugen sollen bekunden, dass mein Mandant nicht betrunken war und keinen Gegenstand in der Hand hatte", erklärte Hans Wolfgang Euler, Anwalt des Prinzen. Es habe nur zwei Ohrfeigen gegeben.

Die Richter wollen prüfen, ob sie das Verfahren gegen den Prinzen wieder aufnehmen. Das hatte der Adlige vor dem Oberlandesgericht Celle durchgesetzt, weil sein früherer Anwalt den Vorfall im ersten Prozess nicht korrekt geschildert haben soll. Wegen der Attacke in Kenia war Ernst August 2004 vom Landgericht Hannover zu 445.000 Euro Strafe verurteilt worden.

Prinzessin Caroline als Zeugin

Ferner wurde Prinzessin Caroline geladen, die Frau von Ernst August. Sie sagte ihre Zeugenbefragung aber aus Angst vor dem zu erwartenden Medienrummel ab. Ob Caroline zu einem späteren Zeitpunkt aussagen muss, stand zunächst nicht fest. Nach einer Erklärung ihres Anwalts ist sie weiterhin bereit zu einer Aussage. Caroline habe sich aufgrund einer Empfehlung der monegassischen Regierung für die Absage entschieden. Die hält die Veröffentlichung des exakten Zeitpunktes für eine Indiskretion und befürchtete Sicherheitsprobleme.

Zu der Verurteilung von Ernst August im ersten Verfahren war es gekommen, nachdem sein früherer Verteidiger erklärt hatte, der Adelige habe das Opfer geschlagen und dabei eine Art Schlagring in der Hand gehalten. Dies, so sagt es der Prinz nach Gerichtsangaben, sei falsch gewesen. Ziel des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens sei es, eine Verurteilung nur wegen "tätlicher Beleidigung oder allenfalls vorsätzlicher Körperverletzung zu erreichen". Zunächst hatte das Landgericht Hildesheim den Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt. Eine Beschwerde des Prinzen dagegen beim Oberlandesgericht Celle hatte Erfolg. (küs/dpa)

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