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Reise: Lärm im Hafen: von Passagieren zu dulden

Der Lärm von Motoren und Klimaanlagen gehört zu Schiffsreisen wie Wind und Wellen. Ein „übliches Maß“ dieser Geräusche sei schiffstypisch und kein Reisemangel, urteilte nun das Landgericht Rostock (Aktenzeichen: 9 O 147/10).

Der Lärm von Motoren und Klimaanlagen gehört zu Schiffsreisen wie Wind und Wellen. Ein „übliches Maß“ dieser Geräusche sei schiffstypisch und kein Reisemangel, urteilte nun das Landgericht Rostock (Aktenzeichen: 9 O 147/10). Dies gelte einmal mehr, da die Reederei in ihrem Reisekatalog darauf hingewiesen habe. Die Karibik-Urlauber hatten moniert, dass unter ihrer Luxussuite der Lufteinzug der Lüftungsanlagen verlief. Dies habe permanten, unerträglichen Lärm verursacht.

Im Frühjahr hatte bereits das Amtsgericht der Hansestadt (Aktenzeichen: 47 C 270/11) ein ganz ähnliches Urteil gefällt. Es hatte die Klage einer Urlauberin verworfen, die den Lärmpegel in lauten Containerhäfen – auch Kreuzfahrtschiffe machen dort des Öfteren fest – als Reisemangel einstufte. Die genervte Touristin wollte den Reisepreis um ein Fünftel mindern, weil sie den Balkon ihrer Kabine in diesen Häfen nicht nutzen konnte. Ihren Angaben zufolge sei an den entsprechenden Ankerplätzen während der gesamten Kreuzfahrt die Nutzung des Balkons unmöglich gewesen. Die Lärmbelästigung sei einfach zu stark gewesen. tdt

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