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Landreform: Zwischen Illusion und Existenzkampf

Die Landreform bleibt auf lange Sicht eine nationale Bewährungsprobe.

Die Landreform in Namibia verläuft friedlich. Viele Farmen sind in den letzten Jahren aus weißem in schwarzen Besitz gelangt, aber die Regierung ist mit dem Tempo der Reform unzufrieden.

Ein Jahr nach der Unabhängigkeit hatte die junge souveräne Regierung von Namibia die bisher größte nationale Konferenz einberufen: die Landkonferenz zur Jahresmitte 1991. Die Konferenz verabschiedete am Ende eine Konsensschrift, wie die Landreform vor allem auf rund 46 Prozent der gesamten Landfläche Namibias vorangetrieben werden sollte, wo hauptsächlich weiße Farmer Kontrolle über kommerzielle Landwirtschaftsbetriebe ausübten. Der Kern des Konsenses besagte, dass die Umverteilung von Ländereien auf der Grundlage „des willigen Verkäufers und willigen Käufers“ ablaufen sollte.

Die Regierung hat den Konsens 1995 zunächst in das Gesetz über Kommerzielle Landreform aufgenommen, das vom Parlament verabschiedet wurde. Zur Reform und Nutzung der Kommunalgebiete, hauptsächlich ehemalige ethnische Homelands/Heimatgebiete aus der Landordnung der Apartheidszeit, die rund 41 Prozent der Landesfläche einnehmen, hat das Parlament erst 2002 eine Gesetzesgrundlage (Communal Land Reform Act) nachgereicht.

Als Robert Mugabe, Präsident von Simbabwe, in seinem Land die sogenannte schnelle Landreform mit gewaltsamer Farmbesetzung und der Vertreibung weißer Farmer forcierte, wurden in Namibia populistische Stimmen laut, einen ähnlichen Kurs einzuschlagen.

Nach dem Parteikongress der Swapo 2003, als der damalige Partei- und Staatspräsident Sam Nujoma die Enteignung von 197 Farmen „im Besitz von Ausländern“ androhte, kam am 25. Februar 2004, im Wahljahr des Parlaments und der Präsidentschaft, mit der Ankündigung durch Premier Gurirab der Paukenschlag, dass die Regierung nun „im öffentlichen Belang“ zur Enteignung übergehe, um den schleppenden Vorgang der Landreform zu beschleunigen. Gurirab, heute Speaker der Nationalversammlung, und andere Regierungsvertreter haben jedoch stets betont, dass die Enteignung streng nach dem Gesetz abgewickelt werden müsse. Das heißt, dass die Regierung bei einem Zwangsverkauf einer Farm angemessene Entschädigung, beziehungsweise einen reellen Preis zu zahlen hat.

Seit Gurirabs Ankündigung hat die Regierung während der letzten vier Jahre mit großem bürokratischen Aufwand bisher sechs Farmen enteignet. Dem Namibischen Landwirtschaftsverband, der die Interessen der kommerziellen Farmerschaft vertritt, sind Anfang 2008 noch 24 Farmen bekannt, deren Eigentümer, hauptsächlich Ausländer, die Regierung aufgefordert hat, ihren Landbesitz zu verkaufen, wodurch eine Zwangsveräußerung eingeleitet wird.

Die (weißen) namibischen Farmer, die in einem Falle zum Zwangsverkauf verpflichtet waren, haben den staatlich angebotenen Preis mit Erfolg vor Gericht angefochten, so dass sie ihren ursprünglich von Abschätzern errechneten Preis erhalten haben, den das zuständige Ministerium halbiert hätte, wenn es nach den Bürokraten gegangen wäre.

Die Ankündigung, dass die Landumverteilung auch durch Enteignung vorangetrieben werden soll, hat anfangs auf einigen Farmen bei Arbeitsdisputen zu versuchten Übergriffen geführt. Stets haben die Polizei und der Namibische Landwirtschaftsverband sofort eingegriffen, so dass der Schutz von Leben und Sachwerten gewährleistet war. Farmer, ganz gleich welcher Hautfarbe, müssen allerdings gegen Viehdiebstahl, Einbruch und Diebstahl von Einrichtungen gewappnet sein.

Die landwirtschaftliche Nutzfläche Namibias unterteilt sich in 36,16 Millionen Hektar kommerzielles Farmgebiet mit 6292 eingetragenen Farmen (Privatbesitz) und 33,49 Millionen Hektar Kommunalgebiet. Von der Gesamtfläche des Landes, rund 824 000 Quadratkilometer, entfallen über 16 Prozent auf Naturschutz- und Diamant-Sperrgebiete. 1991 waren im kommerziellen Farmgebiet, auf das sich das politische Augenmerk hauptsächlich richtet, 181 Farmen mit einer Nutzfläche von 980 260 Hektar auf den Namen schwarzer Eigentümer eingetragen. Weiße Namibier standen dagegen für 30,4 Millionen Hektar als Eigentümer im Grundbuch, was 5560 Rinder-, Schaf- und Wildfarmen entsprach. Auf Ausländer entfielen noch 382 Farmen mit einer Fläche von drei Millionen Hektar.

Durch Vorzugsdarlehen für schwarze Namibier, durch freien Eigenankauf sowie durch Gründung und Beteiligung an eigenen Farmgesellschaften nennen schwarze Namibier im kommerziellen Farmgebiet jetzt knapp fünf Millionen ihr Eigentum. Dazu kommen noch 1,4 Millionen Hektar Farmland, die der Staat zur Ansiedlung von Neufarmern angekauft hat. Über sechs Millionen Hektar kommerzielles Farmland werden Anfang 2008 somit von schwarzen Farmern bewirtschaftet (1991waren es knapp eine Million Hektar). Auf den staatlich angekauften Farmen hatte die Regierung bis vor vier Jahren 1504 Familien angesiedelt. Ein umstrittener Vorgang, weil die Neusiedler pro Familie zwar eine etwa 500 Hektar große Nutzfläche, aber keinerlei Landwirtschaftskredit erhalten und in der Regel kaum Startkapital haben. Für die Volkswirtschaft versacken solche ehemals produktiven Betriebe in den Minusbereich und werden zu Zuschussunternehmen.

Die Möglichkeit einer Enteignung hält Farmer jetzt häufig davon ab, ihren Betrieb weiter auszubauen. Der Namibische Landwirtschaftsverband, der die Landreform der Regierung unterstützt und kritisch begleitet, hat trotz Vorschlägen und Kriterien, nach welchen Richtlinien der Staat Land ankaufen und notfalls enteignen sollte, bisher noch keine klare Antwort erhalten, mit der Landwirte konsequent voraus planen können.

Die Farmerei in Namibia bleibt vor der historischen Kulisse der Kolonisierung und vor den häufig illusorischen politischen Ansprüchen auf lange Sicht eine nationale Bewährungsprobe, die die Mugabe-Regierung in Simbabwe nicht bestanden hat. Die politisierte Landreform verlangt wie vormals die Politik der Apartheid einen aufwendigen Preis, den die gesamte Nation willig und unwillig mitzutragen hat. Eberhard Hofmann

Eberhard Hofmann

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