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© dpa

Sicherheit: Eine Flasche Wodka ex

Flüssiges darf nicht in den Flieger. Unsinn, glauben viele. Nun wird bei der EU neu nachgedacht.

Mit Behältnissen, die mehr als 100 Milli liter Flüssigkeit enthalten, kommt man nicht durch die Sicherheitskontrollen an Flughäfen. Grundproblem: Es geht nicht darum, was drin ist, sondern lediglich um die Menge. 95 Milliliter Nitroglyzerin könnte man mitnehmen (nicht offiziell, aber es würde keiner merken), 115 Milliliter Suppe nicht (weil das jede Kontrolle bemerkt). Grundprinzip verstanden?

Ein britischer Wissenschaftler, ein genialer Mediziner, aber ohne Ahnung von Luftfahrtbürokratie, hatte in seinem Handgepäck Reagenzgläser mit großartig gezüchteten Stammzellen. Die mussten blitzschnell nach Barcelona gebracht werden, um einer schwerkranken Frau durch Verpflanzung einer Luftröhre das Leben zu retten. Eine Sensationsoperation.

Und da stand das Wissenschaftlerlein vor dem Counter von Easyjet, hörte von zu viel Flüssigkeit in den Reagenzgläsern und noch mehr von wichtigen Gepäckregeln. Wahrscheinlich auch noch etwas von Schuhbombern und Islamisten in Großbritannien, die „böse“ Flüssigkeiten an Bord bringen wollten (was sich vor Gericht damals allerdings nicht beweisen ließ), und dass er das alles doch verstehen müsse. Dass binnen 16 Stunden, die nach jahrelanger Forschung erarbeiteten Stammzellen unbrauchbar würden und damit die Hoffnung der Frau in Barcelona dahin sei, das alles steht leider nicht in den Gepäckregeln. Zum Glück gab es doch noch ein Happyend.

Der Mediziner charterte mithilfe von Freunden einen Privatjet für die bescheidene Summe von 16 600 Euro und brachte die wertvolle Fracht noch rechtzeitig ins Ziel. Easyjet, ganz großzügig, erstattete ihm die Kosten für den nicht angetretenen Easyjet-Flug.

Sorry, aber diese ganze Flüssigkeits regel begreift kein normaler Mensch. Mit Ausnahme der Duty-free-Industrie. Die verkauft munter alles (wohlgemerkt hinter der Sicherheitskontrolle) an die gefrusteten Passagiere, was man denen vorher abgenommen hat: Getränke, Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle, Zahnpasta usw. Ein gigantisches Konjunkturprogramm, das dem Marktführer Gebr. Heinemann in den vergangenen zwei Jahren angeblich einen Umsatzzuwachs von 15 Prozent bescherte.

Und vor den Kontrollen spielen sich täglich „ergreifende“ Szenen ab, wenn Passagiere zwar in der Regel keine Stammzellen, aber ihre Getränke abgenommen bekommen. Ein Passagier soll angeblich seine Wasserflasche über dem Kopf einer Sicherheitsfrau entleert haben, und ein russischer Fluggast wollte partout seine Flasche Wodka nicht abgeben. Also trank er sie vor den Beamten in einem Zug leer. Eine Klasseleistung. Leider schaffte er es danach nicht mehr rechtzeitig auf die Toilette, sondern nur vor den nächsten Lufthansa-Schalter. Ausgerechnet dort, und sehr plötzlich, bahnte sich der Wodka wieder den Weg nach draußen. Das war zwar keine terroristische Tat, aber bis diese „Ungeheuerlichkeit“ protokolliert war, war leider auch der Flieger weg. Der Lufthansa-Schalter ist auch wirklich der falsche Ort, doch über das Innenministerium könnte man ja mal nachdenken. Jetzt keimt allerdings Hoffnung auf.

Dem EU-Abgeordneten Ulrich Stockmann habe man in Köln seine stinkteure Flasche Rotwein abgenommen (die wird jetzt in irgendeiner Müllverbrennung verbrannt, das ist wirklich Sünde). Stockmann will nun gemeinsam mit einem anderen „Verkehrsexperten“ (weiß der Geier, was der opfern musste) die ganze Sache angehen. „Die jetzigen Methoden sind untauglich und unverhältnismäßig“, meint der Experte.

Hoffen wir mal ausnahmsweise auf die EU. Bestimmt gibt es eine Änderung. Zumindest, dass teurer Rotwein ab sofort erlaubt ist. Karl Born

Karl Born war bis zum Jahr 2000 im Vorstand der Tui Group und lehrt seit acht Jahren Tourismusmanagement an der Hochschule Harz in Wernigerode. Auf der Internetseite www.karl-born.de kommentiert er wöchentlich in seiner Kolumne „Borns bissige Bemerkungen“ das Geschehen in der Welt, speziell in der Tourismuswirtschaft.

Karl Born

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