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Timesharing-Modelle: Teures Souvenir

Alle Jahre wieder: Urlauber werden mit windigen Timesharing- und Ferienclub-Modellen geködert

Kaum hat die Sommerreisesaison angefangen, werden deutsche Urlauber in südlichen Gefilden wieder gezielt zur Geldanlage in Timesharing-Immobilien und Ferienclubs überredet. Was vor allem Spanienreisenden als Top-Investition angepriesen wird, entpuppe sich meist als reine „Geldvernichtung“, warnt Bernd Krieger vom Europäischen Verbraucherzentrum (evz) in Kiel. Touristen würden äußerst trickreich um einige Zehntausend Euro gebracht. Meist säßen sie auf Jahre, manchmal Jahrzehnte, in dubiosen Verträgen fest.

Der Vertrieb dubioser Geschäftsmodelle an Touristen in Urlaubslaune habe nach wie vor Hochkonjunktur, beobachtet auch Brigitte Sievering-Wichers, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Stiftung Warentest ordnet viele Geschäfte mit „Timesharing“-Anbietern dem Grauen Kapitalmarkt zu. Erst 2011 soll eine EU-Richtlinie umgesetzt sein, die unter anderem ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht, den Wegfall von Anzahlungen sowie eindeutige Kündigungsfristen vorsieht, erläutert Krieger.

Bis der verbesserte Verbraucherschutz greift, sollten Urlauber auf der Hut sein. Die Masche ist immer die gleiche: Speziell an Strandpromenaden werden die Reisenden mit Gewinnspielen und Rubbellosen geködert und dann in entfernte Ferienanlagen gefahren.

Dort erwartet die überrumpelten Touristen statt eines wertvollen Gewinns ein mehrstündiges, aggressives Verkaufsgespräch. Wenn sie, mürbe geworden, unterschreiben, werde ihnen eine Anzahlung von mindestens 1000 Euro per EC- oder Kreditkarte aus der Tasche gezogen, berichtet Krieger. Der Vertrag sehe dann Verpflichtungen von weiteren 10 000 Euro und noch viel mehr vor.

Beim Timesharing wird Kunden das Recht verkauft, für einige Wochen im Jahr in einer Clubanlage, im Hotel, in Hausbooten oder Campingwagen Urlaub machen zu können. Was lockt, ist das Versprechen, das eigene Wohnrecht problemlos weltweit tauschen und so Urlaub in der Karibik, in den USA oder Mexiko machen zu können. Doch das klappe allerdings sehr selten so wie dargestellt, berichtet Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Käufer sind in der Regel nicht einmal Eigentümer der Immobilie. Sie müssen aber die laufenden Betriebskosten für die Anlage von vielen Hundert Euro pro Jahr mitbezahlen. Dazu kommen noch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge sowie Tauschgebühren. Für Flüge und Verpflegung müssen die Wohnrechteinhaber ohnehin selbst aufkommen. Da komme ein Pauschalurlaub der Vier- Sterne-Kategorie immer billiger, warnen Verbraucherschützer einmütig.

Gehen Touristen eine Ferienclub-Mitgliedschaft ein, sei das „keinen Deut besser“, mahnt Krieger auch hier zur Vorsicht. Das sei lediglich eine neuere Form der Verbrauchertäuschung. Auch bei diesem Modell werde mit weltweiten Urlaubsvorteilen zum Discountpreis gelockt, manchmal auch mit wertlosen „Reise-Gutscheinen“. Kostenpunkt: im Schnitt um die 10 000 Euro, zahlbar im Voraus. „Aber für das Geld bekommt das Mitglied nur die Ankündigung, zu sensationellen Preisnachlässen Urlaub machen zu können, mehr nicht“, hat Krieger beobachtet.

Wollen enttäuschte Kunden wieder aus dem Vertrag aussteigen, ist das schwierig. Weil Käufer inzwischen ab einer Laufzeit von drei Jahren ihre Unterschrift widerrufen können, sind neue Verträge nur noch auf zwei Jahre und elf Monate ausgestellt. „Und dann sitzt man wieder in der Falle“, sagt Sievering- Wichers. Vor einigen Jahren war das noch schlimmer. Da stolperten Touristen in Endlos-Verträge mit bis zu 99 Jahren Laufzeit hinein. Manchmal saßen sie auf Wohnrechten in Anlagen, die gar nicht existierten.

Die Urlaubswochen an Interessenten weiterzuverkaufen wie eine gebrauchte Immobilie ist praktisch unmöglich. Einen Zweitmarkt für Zeitwohnrechte gibt es einfach nicht – auch wenn das unredliche Anbieter immer wieder glauben machen wollten, warnt Krieger. Weil viele Anleger aber einen Teil ihrer Investition wiedersehen wollten, gingen sie immer wieder Betrügern auf den Leim, die mit potenziellen Käufern lockten.

Timesharing sei kein gutes Geschäft, auch wenn es nicht nur unseriöse Anbieter am Markt gebe, betont das evz. Normale Ferien seien rechtlich besser abgesichert und günstiger. AP

Mehr Information im Internet unter: www.evz.de, www.vz-nrw.de oder auch www.vz-bawue.de

Berrit Gräber

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