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Drohende Insolvenz. Flugzeuge der skandinavischen Fluggesellschaft SAS 2009 auf dem Flughafen Arlanda bei Stockholm

© dpa

Exklusiv

Versicherungen: Reiseversicherung bei Airline-Pleiten eingestellt

Vier Jahre lang konnten sich Fluggäste bei der Europäischen Reiseversicherung gegen die Pleite einer Airline versichern. Seit Anfang November gibt es das Angebot nicht mehr.

Von Matthias Meisner

Es war ein faires Angebot in Zeiten der Krise der Luftfahrtindustrie – die Versicherung Ticketsafe, mit der sich Reisende schon ab fünf Euro gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften versichern konnten. Doch ohne Vorankündigung hat die Europäische Reiseversicherung (ERV) die Offerte, die seit 2008 auf dem Markt war, aus dem Programm genommen.

Die Entscheidung geht auf die immer häufigeren Pleiten von Airlines zurück. Ein Unternehmenssprecher sagte dem Tagesspiegel, die einheitliche Prämie für alle Flugbuchungen sei zunehmend zu einer „wirtschaftlichen Herausforderung“ geworden. Er sprach von einem zu stark ausgeweiteten „Spannungsfeld zwischen risiko-kalkulatorischen Aspekten und einen alle Airlines umfassenden Versicherungsschutz“. Die ERV hat zuletzt mit Ticketsafe ganz offenbar Verluste gemacht. Zuletzt hatte im Februar etwa die nationale ungarische Fluglinie Malev den Betrieb eingestellt. Zuletzt ließen sich Tickets bestimmter Fluggesellschaften - etwa der ungarischen Wizzair oder der nationalen zypriotischen Cyprus Airways - mit Ticketsafe gar nicht mehr versichern. Die Hanse-Merkur Reiseversicherung AG bietet eine ähnliche Versicherung bisher noch an, für fünf Euro pro Flugticket und Person. Auch sie hat allerdings mehrere scheinbar kriselnde Airlines vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob sich Fluggesellschaften selbst gegen Insolvenzen absichern müssen – analog zur Pauschalreise-Richtlinie. Die ERV erwartet eine EU-weite Regelung „mittelfristig“ – wie sie aussehen könnte, ist offen. Fest steht für den in München ansässigen Versicherungskonzern allerdings schon jetzt, dass dann „optional abschließbare Airline-Insolvenzabsicherungen kaum noch eine vielversprechende Marktperspektive haben werden“.

Alternativ bietet die ERV eine Reiserücktrittsversicherung an, die vertraglich geschuldete Stornokosten zum Beispiel bei unerwarteter schwerer Erkrankung erstattet, zum Beispiel aber auch bei einem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung oder Schaden am Eigentum durch Feuer oder einen Wasserrohrbruch. "Die Insolvenz einer Fluggesellschaft ist innerhalb der Reiserücktrittsversicherung allerdings kein versichertes Ereignis", betonte ein Firmensprecher.

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