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Reise: Zangenabdruck, bitte

Wie Fahrgäste von der Bahn entschädigt werden.

Haben Züge massiv Verspätung, steht Reisenden eine Entschädigung zu. Um diese zu bekommen, müssen Kunden der Deutschen Bahn ein „Fahrgastrechte-Formular“ ausfüllen. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet (siehe unten). Auf dem Formular muss die Verspätung vom Zugbegleiter per Zangenabdruck bestätigt werden. Die Mitarbeiter der DB Information und in den DB Reisezentren bestätigen sie, wenn ihnen entsprechende Daten vorliegen, erklärt die Deutsche Bahn. Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung.

Hat der Fahrgast keine Bestätigung seiner Verspätung erhalten oder möchte nur eine Kopie seiner Fahrkarte einreichen, wendet er sich an das DB Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Nur dort kann er auch Kosten geltend machen, die durch die Verspätung entstanden sind, wie beispielsweise für Hotel oder Taxi. Alle Ansprüche müssen bis spätestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte angemeldet gemacht werden.

Im September 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen (Aktenzeichen: C-509/11). Ihnen stehen etwa auch bei Verspätungen durch einen Sturm 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten zu. Lässt sich das Unternehmen nicht auf die Forderung ein, obwohl der Kunde von seinem Recht überzeugt ist, kann sich dieser an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) wenden.

Diese schaut sich den Einzelfall genau an und sucht gemeinsam mit dem  Bahnunternehmen nach einer Lösung. Die Söp kümmert sich neben Zugausfällen sowie Verspätungen und verpassten Anschlusszügen auch um Fälle, in denen dem Fahrgast fehlerhafte Informationen übermittelt wurden oder der Service mangelhaft war. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ sind im vergangenen Jahr bei der Söp so viele Beschwerden eingegangen wie noch nie und gut 50 Prozent mehr als im Vorjahr. dpa

Mehr Informationen zu Fahrgastrechten sowie entsprechende Formulare findet man im Internet (in der Suchfunktion „Fahrgastrechte“ eingeben)

bahn.de

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