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Religion: Gericht: Muslimischer Schüler darf beten

Weil die Schule ihm verboten hatte, fünfmal am Tag zu beten, hatte ein muslimischer Schüler in Berlin einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt. Dieses entschied im Sinne der Religionsfreiheit.

Ein Gymnasium in Berlin-Wedding muss einem muslimischen Schüler das Beten auf dem Schulgelände ermöglichen. Mit diesem Beschluss gab das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag einem Eilantrag des Jugendlichen statt. Die Schulleitung hatte ihm zuvor unter Berufung auf das Neutralitätsgebot des Staates islamische Gebete in der Schule verboten. Der Junge sah sich jedoch nach seinem Glauben verpflichtet, fünfmal täglich zu festen Zeiten zu beten.

Das Gericht urteilte, dass der Schüler sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Dieses Recht erstrecke sich auf die Freiheit, den Glauben zu bekunden. Für ein friedliches Zusammenleben sollten Schüler nach Ansicht der Richter außerdem lernen, die religiöse Überzeugung anderer zu tolerieren und zu respektieren. Die Schule konnte nicht nachweisen, dass dadurch der Bildungsauftrag beeinträchtigt wird, hieß es zur Begründung weiter.

Das Gymnasium hat außerdem die Möglichkeit, ungestörte Gebetsräume zu schaffen und damit eine demonstrative Werbung für den Islam bei anderen Schülern zu verhindern. "Im Übrigen erfordert das friedliche Zusammenleben in einer bekenntnisfreien Schule, dass die Schüler lernen, die religiöse Überzeugung anderer zu tolerieren und zu respektieren", betonten die Berliner Richter. (ut/AFP/ddp)

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