zum Hauptinhalt

Sachsen: Lebenslange Haftstrafe für Corinnas Mörder

Der Mörder der neunjährigen Corinna aus dem sächsischen Eilenburg muss lebenslang in Haft. Die Richter des Landgerichts Leipzig sahen es als erwiesen an, dass der 39-Jährige das Kind in seinen Garten gelockt, es in einem Bauwagen missbraucht und anschließend ermordet hat.

Für die Richter gab es keinen Zweifel, dass der Angeklagte das Mädchen im vorigen Sommer getötet hat. Corinnas Leiche warf der 39-Jährige in einen Nebenarm des Flusses Mulde, ihre Kleidung und ihre Puppe verbrannte er. Der arbeitslose Alkoholiker hatte die Tat im Prozess gestanden. Das Landgericht stellte auch die besondere schwere Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Der Angeklagte wurde wegen Mordes, sexuellen Missbrauchs eines Kindes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, es gebe trotz der starken Alkoholabhängigkeit des Mannes keinen Zweifel an dessen Schuldfähigkeit.

Der 39-Jährige habe bei seiner Tat eine erhebliche Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, hieß es zur Begründung des Urteils. "Die Gewalteinwirkung und damit auch das Maß der Schuld gehen über das normale Maß hinaus", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe sofort nach dem Verbrechen an dem Kind Maßnahmen zur Verdeckung seiner Tat ergriffen sowie Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um nicht entdeckt zu werden.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Auch die Verteidigung hatte für lebenslange Haft plädiert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld jedoch abgelehnt und will deswegen vermutlich in Revision gehen. (ddp/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false