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Schuldfrage: ICE-Unglück: Klage gegen Schafhirten?

Nach dem Zusammenstoß eines ICEs mit einer Schafherde in einem Tunnel bei Fulda hat die Bundespolizei ein Strafverfahren gegen den Schafhirten eingeleitet. Es wird geprüft ob er seine Sicherheitspflicht verletzt hat.

Der Tierhalter müsse sich möglicherweise wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten, sagte ein Sprecher der Bundespolizei Koblenz am Montag. Bislang sei noch unklar, wie die Schafe in den Landrückentunnel gelangen konnten. Die Hochgeschwindigkeitsstrecke sei nur an "neuralgischen Punkten" mit einem Sicherungszaun versehen. Bei der Schuldfrage müsse daher geklärt werden, inwieweit der Schafhirte eine Sicherungspflicht gehabt habe.

Sachschaden in Millionenhöhe

Medienberichte, wonach vor dem verunglückten ICE am Samstag bereits ein weiterer mit der Schafherde kollidiert sei, wollte der Polizeisprecher "aus ermittlungstaktischen Gründen" zunächst nicht bestätigen.

Der Sachschaden liegt nach Angaben eines Sprechers der Deutschen Bahn "in Millionenhöhe". Neben dem stark beschädigten ICE müssten auch Teile der Infrastruktur wie Oberleitung und Kabelschächte erneuert werden. Die genaue Schadenshöhe könne erst beziffert werden, wenn der Unglückszug aus dem Tunnel geborgen sei.

Strecke noch einige Tage gesperrt

Die ICE-Strecke zwischen Hamburg und München wird den Angaben zufolge noch "für mehrere Tage" gesperrt bleiben. Zunächst müssten die entgleisten Waggons mit Kranwagen aus dem elf Kilometer langen Tunnel geborgen werden. Der Fernverkehr werde über eine nahe gelegene Regionalstrecke umgeleitet. Über Verspätungen und Umleitungen informiere die Bahn auf einer Service-Hotline.

Bei dem Zugunglück am Samstagabend war ein ICE in eine Schafherde gerast. Von den 135 Reisenden wurden 15 leicht und vier mittelschwer verletzt. Die Schafherde hatte sich vermutlich in den Tunnel verirrt. (th/ddp)

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