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Schwerin: Haftstrafen nach Prügelei mit Todesfolge

Ein 20- und ein 25-Jähriger sind vom Landgericht Schwerin zu sechs Monaten beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden hatten bereits im Jahr 2003 einen 20-Jährigen derart geschlagen, dass dieser noch am Tatort starb.

Schwerin - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 20-Jährigen aus Wismar sind die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Ein 23-Jähriger erhielt vor dem Landgericht Schwerin zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe, ein 25-Jähriger fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die beiden hatten nach Überzeugung des Gerichts im September 2003 den 20-Jährigen derart geschlagen, dass dieser einen Schädelbruch erlitt und noch am Tatort starb. Die Täter waren erst im Juli 2006 festgenommen worden.

Die Angeklagten wurden auch für schuldig befunden, einen weiteren Mann so stark verletzt zu haben, dass dieser drei Tage ins Krankenhaus musste. Dafür wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 23-Jährige hatte seine Beteiligung an den Taten eingeräumt, der 25-Jährige hatte noch am letzten Prozesstag alles bestritten. Der Verteidiger des 25-Jährigen kündigte unmittelbar nach dem Urteilsspruch Revision an. (tso/dpa)

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