zum Hauptinhalt
Zwischen Zell und Karlshuld bei Neuburg a.d. Donau (Bayern) hatten Spaziergänger eine Leiche gefunden.

© dpa

Sexualmord vor Gericht: Fall Franziska: Bricht der Angeklagte sein Schweigen?

Ein 27-Jähriger soll ein Mädchen aus Bayern vergewaltigt und ermordet haben. In der Untersuchungshaft wurde er niedergestochen, nun muss er sich vor Gericht verantworten. Mit Spannung wird erwartet, ob der Angeklagte sein Schweigen bricht.

Im Prozess um den Sexualmord an der kleinen Franziska aus Bayern soll an diesem Mittwoch (25. Februar) die Beweisaufnahme beginnen. Am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen war vor dem Schwurgericht Ingolstadt lediglich die Anklageschrift verlesen worden. Mit Spannung wird nun erwartet, ob der Mann sein Schweigen bricht. Der Verteidiger des 27-Jährigen hatte zu Beginn des Prozesses klargestellt, dass sein Mandant entgegen Äußerungen des Gerichtssprechers bei der Polizei bisher kein Geständnis abgelegt habe.

Der junge Mann soll der 12-Jährigen aus dem oberbayerischen Möckenlohe am 15. Februar 2014 aufgelauert haben, als sie mit dem Rad auf dem Heimweg vom Spielen mit Freundinnen war. Laut Anklage zwang er sie, in sein Auto zu steigen und brachte sie an einen Weiher, wo er sie auf brutalste Weise vergewaltigte und schwer verletzte, bevor er sie strangulierte und mit einem Holzscheit erschlug.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und schweren Missbrauch von Kindern vor. Der Mann soll zuvor bereits eine junge Frau vergewaltigt und sich an einem anderen Mädchen vergangen haben.

In der Untersuchungshaft war der mutmaßliche Täter von einem Mithäftling niedergestochen worden. Der Prozessauftakt musste daraufhin um drei Wochen verschoben werden. Am 9. Februar hatte das Verfahren dann unter noch einmal verschärften Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Der Vorsitzende Richter begründete dies damit, dass es aus dem familiären Umfeld des Opfers Gewaltandrohungen gegen den Angeklagten gegeben habe.

Nun müssen sich alle Zuschauer und sogar die Nebenkläger und die Zeugen vor Betreten des Sitzungssaales auf Waffen untersuchen lassen. Im Prozess sollen mehr als 100 Zeugen und fast 20 Sachverständige vernommen werden. Die Urteilsverkündung ist nach 20 Verhandlungstagen Ende Mai geplant. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false