zum Hauptinhalt

Sexueller Missbrauch: Mildes Urteil für Kinderschänder

Weil er sich jahrelang mehrmals pro Woche an seinen Kindern sexuell vergangen hat, muss ein Familienvater aus Nordhessen für fünf Jahre ins Gefängnis. Seine Opfer reagierten mit Fassungslosigkeit auf das Urteil.

Kassel - Das Kasseler Landgericht verurteilte den 57-jährigen arbeitslosen Wachmann wegen Missbrauchs seiner Stieftochter in 376 Fällen aus den Jahren 1984 bis 1989. Die Strafkammer machte aber deutlich, dass es zu weitaus mehr Übergriffen gekommen sein muss. Wie die heute 32-jährige Stieftochter hätten dem Angeklagten auch sein Stiefsohn und seine leibliche Tochter immer wieder zu Willen sein müssen.

Mindestens einmal täglich habe sich der Mann von einem der Kinder sexuell befriedigen lassen, sagte der Vorsitzende Richter. "Wir sind der Meinung, dass zwei Fälle pro Woche das Mindeste ist, was seine Stieftochter über sich ergehen lassen musste." Ihr Martyrium habe wahrscheinlich sogar schon begonnen, als sie gerade einmal vier Jahre alt war. Weil diese Fälle aber bereits verjährt sind, ging es in dem Prozess nur um das, was das Mädchen als 9- bis 14-Jährige erlitten hat.

Opfer leiden noch heute

Auch der Missbrauch der anderen beiden Kinder war nicht Teil der Anklage. Gleichwohl wertete es das Gericht als strafverschärfend, dass alle drei Opfer noch heute unter den Taten leiden. Wie der Staatsanwalt berichtete, konnte die leibliche Tochter des Mannes im Ermittlungsverfahren wegen ihrer psychischen Folgeschäden kaum vernommen werden. "Sie war nur zehn Minuten am Stück vernehmungsfähig, bei laufendem lauten Fernseher", sagte der Richter.

Als strafmildernd rechnete die Kammer dem 57-Jährigen sein Geständnis an. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der Mann am ersten Prozesstag den Missbrauch grundsätzlich zugegeben - wenn auch in geringerem Umfang. Er sei selbst als Kind von seinem Vater missbraucht worden, gab er als Erklärung an. In seinem Schlusswort am Freitag versuchte der Angeklagte, sich für seine Taten zu entschuldigen: "Es tut mir verdammt Leid."

"Ich bin fassungslos"

Mit dem Urteil blieb das Gericht zwischen den Forderungen des Staatsanwalts, der sieben Jahre Gefängnis verlangt hatte, und der Verteidigung, die viereinhalb Jahre für ausreichend hielt. Die Ex-Frau des Angeklagten und Mutter der Opfer kritisierte die Entscheidung des Gerichts unter Tränen als "zu milde". Auch die Stieftochter zeigte kein Verständnis für den Richterspruch: "Ich bin fassungslos." Sie könne nicht verstehen, dass ihr Peiniger weiter frei herumlaufen dürfe, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. (Von Joachim F. Tornau)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false