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''Spickmich-Prozess'': Schüler dürfen Lehrer benoten

Das Urteil im so genannten "Spickmich"-Prozess wurde mit Spannung erwartet. Eine Lehrerin hatte dagegen geklagt, dass ihre Leistungen auf einer Internetseite von Schülern benotet wurden.

Im Rechtsstreit um die Benotung von Lehrern im Internet-Portal "Spickmich.de" hat das Landgericht Köln am Mittwoch sein Urteil verkündet. Eine Lehrerin hatte Anfang Januar Klage eingereicht, weil sie in der Bewertung durch die Schüler eine Verunglimpfung sieht. Mit dem Zivilprozess wollte die Pädagogin das Löschen ihrer persönlichen Daten und ihrer Benotung in dem Portal erreichen. Doch sie scheiterte - die Klage wurde abgewiesen. Solche Bewertungen in Kategorien wie "cool und witzig" oder "menschlich" seien zulässige Meinungsäußerungen, entschied das Gericht. Eine zweite Klägerin, eine Schulleiterin aus Münster, hatte ihre Klage kurz vor Beginn des Prozesses zurückgezogen.

Auf "Spickmich.de" können Schüler ihre Lehrer in verschiedenen Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten", aber auch "cool und witzig" oder "beliebt" bewerten. Die klagende Gymnasiallehrerin war ursprünglich mit 4,3 bewertet worden, mittlerweile mit 3,1. Diese Durchschnittsnote ergibt sich aus den Einzelbewertungen von mehr als 50 ihrer Schüler.

Lehrerin unterliegt zum zweiten Mal

Die Pädagogin aus Moers am Niederrhein war bereits im November 2007 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Die Richter sahen schon damals die Benotung von Lehrern als rechtmäßig an. Im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der Lehrerin ergibt sich im Ergebnis kein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin, erklärten sie. Auch unter Berücksichtigung der Namensnennung werde die Lehrperson durch die Schülerbewertung nicht an den Pranger gestellt.

Der NRW-Philologenverband reagierte auf die neue Gerichtsentscheidung mit Unverständnis. Gegen alle rechtlichen Bedenken der Datenschutzbeauftragen in Nordrhein-Westfalen und Bayern stelle das Gericht Schülern einen "Freifahrtschein" für die Lehrer-Benotung im Intenet aus, kritisierte der Verband in Düsseldorf. Vor der Urteilsverkündung hatte bereits der bayerische Dastenschutzbeauftragte Günther Dorn im ZDF-Morgenmagazin die Auffassung vertreten, dass das Persönlichkeitsrecht der Lehrer über dem Recht der Schüler auf Meinungsfreiheit steht. Die Lehrerin strebt nach Aussage ihrer Anwälte nun eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.

Lehrer erhalten im Durchschnitt gute Noten

Der Sprecher von "Spickmich.de", Bernd Dicks, sprach von einem "Sieg für die Meinungsfreiheit der Schüler". Es sei falsch, "Spickmich" als Lehrer-Pranger darzustellen: "Die Lehrer kommen ja nicht schlecht weg", sagte er. "Die Durchschnittsnote ist 2,7." Ein Schüler habe nun mal nicht die Möglichkeit, zu seinem Lehrer zu gehen und ihm zu sagen, dass er den Unterricht schlecht finde. "Spickmich" sei ein guter Ersatz dafür. An Schulen mit einer ausgeprägten Feedback-Kultur spielt das Portal auch kaum eine Rolle, doch solche Schulen sind die Ausnahme, so Dicks. (smz/dpa/AFP)

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