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Spickmich-Urteil: Lehrerin zieht vor das Verfassungsgericht

Sie will nicht, dass sie im Internet von ihren Schülern bewertet wird. Nun klagt sie vor dem Bundesverfassungsgericht.

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de geht in eine neue Runde. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, zieht die Pädagogin nach ihrer Niederlage am Bundesgerichtshof vor das Bundesverfassungsgericht. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, sagte: "Die Klage stützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung." Die Daten der Lehrer würden in diesem Internetportal ohne Einwilligung verwendet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 23. Juni die Revision der Lehrerin aus Moers zurückgewiesen. Die Pädagogin war von Schülern in dem Internetportal bewertet worden; im Unterrichtsfach Deutsch erhielt sie die Note 4,3. Sie pochte auf Löschung des Eintrags mit vollem Namen. Das Urteil hat keine grundsätzliche Bedeutung auch für andere Bewertungsportale im Internet. Es handele sich durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um den letzten, betonte die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller, damals. Wie mit anderen Bewertungsportalen umzugehen sei, müsse offen bleiben.

Auf Spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", «gut vorbereitet», "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind. Das ging der Lehrerin zu weit; sie sah einen Eingriff in ihre Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, cl

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