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Panorama: Spiel mir das Lied vom Geld

Amerikanerin wegen Downloads verurteilt

Berlin - Jamie Thomas könnte Musikgeschichte schreiben. Wenn auch unfreiwillig und völlig unmusikalisch. Denn die 30-jährige Amerikanerin wurde in einem Grundsatzurteil des US-Bundesgerichts in Chicago zu einer Strafe von 220 000 Dollar verurteilt, weil sie Musik illegal im Internet zum Herunterladen angeboten hat. Genau 24 Lieder, für die sie jetzt pro Lied 9250 Dollar zahlen muss. Dabei war es völlig unerheblich, ob jemand die Stücke heruntergeladen hat. Sechs Plattenfirmen hatten gegen sie wegen Urheberrechtsverletzung geklagt. Eine außergerichtliche Einigung lehnte Thomas ab. Es ist das erste Urteil in einer vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) eingereichten Klage. Insgesamt sind 26 000 solcher Verfahren anhänglich.

„Das ist ein großer Erfolg für die Musikindustrie“, sagte Clemens Rasch dem Tagesspiegel. Der Anwalt vertritt die deutsche Musikindustrie in ähnlichen Verfahren in Deutschland. „Das wirft ein spektakuläres Schlaglicht auf die Downloadkultur und zeigt, dass illegaler Musikdownload kein Allerweltsdelikt ist“, sagt Rasch. Auch in Deutschland laufen derzeit rund 30 000 Verfahren wegen illegalem Musikdownload. Allerdings müssen deutsche Konsumenten nicht mit solch hohen Schadensersatzansprüchen rechnen. Laut Rasch hat sich die Musikindustrie auf eine Grenze von 10 000 Euro verständigt. In Deutschland beobachten rund 100 Internetermittler die Aktivitäten in den Tauschbörsen im Netz. In diesen sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken tauschen Nutzer ihre Musik untereinander aus. „Dieses Urteil kann das Bewusstsein der Internetnutzer ändern“, sagte Rasch. Im Moment sind Tauschbörsen noch sehr populär. Laut einer Studie von „Electronic Frontier Foundation“ soll es in den USA rund neun Millionen Nutzer geben.

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