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Muss kein Verfahren mehr fürchten. Ariane Friedrich, Hochspringerin und Polizeikommissarin.

© dapd

Stalker-Affäre: Ariane Friedrich: Bloßstellung bei Facebook ohne Folgen

Nach Ariane Friedrichs Outing eines Stalkers verzichtet die hessische Polizei auf ein Disziplinarverfahren. Damit ist die Affäre für die Hochspringerin beendet.

Wenn es hart auf hart kommt, darf eine Polizeikommissarin das Recht auch mal in die eigene Hand nehmen – jedenfalls wenn es sich um eine prominente Sportlerin handelt. Das jedenfalls legt das Ende der Facebook-Affäre um die Hochspringerin Ariane Friedrich nahe. Nach längerer Prüfung steht fest, dass Friedrichs umstrittenes eigenmächtiges Posting mit der Identität eines Mannes, der sie belästigt hatte, keine dienstrechtlichen Folgen für sie haben wird. Das bestätigte das Polizeipräsidium in Wiesbaden dem Tagesspiegel.

Friedrich hatte im April auf ihrer mittlerweile geschlossenen Facebook-Seite einen Mann mit Namen und Anschrift geoutet, der ihr obszöne Post zugesandt hatte. Die Aktion erregte während Friedrichs Olympiavorbereitung viel Aufsehen. Es gab Zustimmung, aber auch Kritik. Josef Schering, Bundespolizei-Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte damals: „Das könnte sehr problematisch sein. Man sollte niemanden vorschnell an den Pranger stellen.“ Richtig sei aber gewesen, dass sie Strafanzeige gegen den Mann gestellt habe.

Friedrich selbst hatte ihr Vorgehen mit scharfen Worten verteidigt: „Gerade als Polizeibeamtin habe ich nicht das Recht, mich über die Gesetze hinwegzusetzen, das habe ich auch nicht getan. Ich empfehle doch allen Pseudojuristen, einfach mal den Blick in unser Gesetz zu wagen.“ Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft an ihrem Wohnort Darmstadt kurzzeitig wegen Beleidigung gegen Friedrich ermittelt, dieses Verfahren war aber schnell eingestellt worden.

Hessens Bereitschaftspolizei, zu deren Sportfördergruppe Friedrich gehört, sieht in deren Facebook-Outing nun auch keinen Verstoß gegen ihre Beamtenpflichten. „Der Sachverhalt wurde seitens der Bereitschaftspolizei entsprechend geprüft und eine disziplinarrechtlich zu ahndende Dienstpflichtverletzung wurde nicht gesehen“, teilte das Polizeipräsidium in Wiesbaden dem Tagesspiegel mit. „Eine kluge Entscheidung“, sagte dazu der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. „Ariane Friedrich ist eine öffentliche Person und muss mit anderen Maßstäben gemessen werden. Sie hat auf ein sehr ernstes Problem aufmerksam gemacht und ist ein hohes persönliches Risiko eingegangen.“ Für Friedrich ist die Affäre damit beendet, sofern der Mann nicht noch Schadenersatzansprüche geltend macht.

Friedrichs Management schweigt dazu, auch Fragen zum Disziplinarverfahren wurden nicht beantwortet. Der 38-Jährige, der die Mail geschickt hatte, bekam einen mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl über 1050 Euro wegen des Vorwurfes der Verbreitung pornografischer Schriften und Beleidigung. Die Hessische Polizei hat viel dafür getan, den Fall ihres Schützlings in der Öffentlichkeit herunterzuspielen. Berichte, wonach ein Disziplinarverfahren drohen könnte, wurden als „Spekulation“ abgetan. Später weigerte man sich, zum Fall Friedrich Auskünfte zu erteilen. Es ginge um einen „innerdienstlichen Vorgang“, die Persönlichkeitsrechte der Bediensteten müssten geschützt werden, hieß es. Erst nach einem Hinweis auf das Hessische Pressegesetz und das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall gab die Polizei die Informationen heraus.

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