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Stephanie-Prozess: Kerner muss nicht in Zeugenstand

Der Fernsehmoderator Johannes B. Kerner muss nicht im Stephanie-Prozess vor dem Dresdner Landgericht aussagen. Die Aussage habe "keinen Einfluss auf die Entscheidung", sagt der Vorsitzende Richter.

Dresden - Die Jugendschutzkammer wies einen entsprechenden Antrag des Verteidigers des Angeklagten Mario M. zurück. Nach Ansicht des Verteidigers Andreas Boine hatte der TV-Moderator in einem am 16. September vor Prozessbeginn ausgestrahlten Interview Stephanie mit seiner Fragestellung dazu gebracht, sich den Tod ihres Peinigers zu wünschen. "Der Dialog zwischen Kerner und Stephanie habe keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts", entschied jetzt der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski. Die Ladung Kerners in den Zeugenstand zur Beweisaufnahme sei für die Kammer ohne Bedeutung.

Die Verhandlung wurde am Mittwoch mit der Verlesung eines Gutachtens des Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber zur Schuldfähigkeit des 36-jährigen Angeklagten fortgesetzt.

Mario M. muss sich seit 6. November wegen Geiselnahme, Kindesentziehung und schweren sexuellen Missbrauchs sowie Vergewaltigung verantworten. Der vorbestrafte Sexualstraftäter soll die damals 13-jährige Stephanie am 11. Januar 2006 in Dresden auf dem Schulweg entführt und 36 Tage lang gefangen gehalten und missbraucht haben. Zu Prozessbeginn legte er ein umfassendes Geständnis ab. (tso/ddp)

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