zum Hauptinhalt

Panorama: Strafe schützt vor Wiederholung nicht

Einem Kindermörder, der seine Haft abgesessen hat, kann der Kontakt zu Kindern nicht verboten werden

Von Andreas Oswald

Der Kindermord von München hat eine Gesetzeslücke offenbart, an die bisher niemand gedacht hat: Ein Kindermörder, der seine komplette Strafe regulär abgesessen hat, darf anschließend Kontakt zu Kindern aufnehmen, ohne dass ein Richter ihm das bei Strafe verbieten kann. Auf diesen Umstand machte am Montag das bayerische Justizministerium aufmerksam. Es fordert, dass diese Lücke geschlossen wird. Soll heißen: Ein richterliches Verbot, sich Kindern zu nähern, soll künftig strafbewehrt sein.

Dieser Punkt ging in den vergangenen Tagen sowie am Montag im politischen Getöse fast unter. Stattdessen wurden andere Fragen wie strafbewehrter Therapiezwang laut debattiert. Dabei kann eine Therapie lange dauern, der Täter kann in dieser Zeit weitere Taten begehen. Zudem ist es fraglich, ob Therapien überhaupt erfolgversprechend sind, das gilt erst recht für Zwangstherapien. Im vorliegenden Fall waren fünf Therapien während der Haft abgebrochen worden, teils, weil der Täter sie verweigerte, teils, weil die Therapeuten verzweifelten.

Es geht bei dem bayerischen Vorstoß darum, dass ein Richter, bevor ein Täter nach Verbüßung seiner Strafe entlassen wird, ihm bei Androhung von Strafe untersagen kann, Kontakt mit Kindern aufzunehmen. Bisher kann er lediglich unter Strafe stellen, dass der Mann Minderjährige beschäftigt, ausbildet, beherbergt oder beaufsichtigt, sowie andere Auflagen verordnen.

Dies war im vorliegenden Fall geschehen. Der Täter Martin Prinz wurde vor seiner Entlassung unter Führungsaufsicht gestellt. Ihm wurden dabei zahlreiche Weisungen erteilt. Die Führungsaufsicht wurde unter anderem von einer „Bewährungshelferin“ wahrgenommen, wobei dieser Begriff missverständlich ist, weil der Mann nicht auf Bewährung entlassen wurde, sondern regulär nach Absitzen der kompletten Strafe. Als die Bewährungshelferin feststellte, dass Martin Prinz Kontakt zu seinem späteren Opfer aufnahm, bedrängten sie sowie der Leiter der Führungsaufsichtsstelle den Freigelassenen, den Kontakt zu dem Jungen abzubrechen.

Entscheidend ist aber, dass sie nichts in der Hand hatten, um ihn zu zwingen, weil sie ihn nicht mit Strafe bedrohen konnten. Sie konnten nicht einen Richter bitten, den Mann wegen Verstoßes gegen ein Kontaktverbot in Haft zu nehmen. Beide wendeten sich an die Mutter des Kindes und machten sie auf die Gefahr aufmerksam, außerdem schrieb die Bewährungshelferin einen Brief an das Jugendamt. Als sich ein Sozialarbeiter des Jugendamtes mit den Eltern treffen wollte, war es zu spät: Das Kind war tot. Viel hätte der Sozialarbeiter auch nicht tun können, außer an die Mutter zu appellieren, dem Mann den Kontakt zu untersagen. Das hatte die Mutter schon zuvor trotz Aufforderung unterlassen. Warum sie den Kontakt nicht unterbinden wollte, ist unklar.

Der Fall weist möglicherweise auf eine zweite Lücke im Gesetz hin. Es geht um die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung. Dabei kann ein Richter auch nach Verbüßung der kompletten Strafe eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnen, wenn während des Vollzugs die Gefährlichkeit des Täters offenbar wird. Das Problem: Eine solche nachträgliche Sicherungsverwahrung ist zwar bei Erwachsenen möglich, nicht aber bei Tätern, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Bayern fordert, dass das geändert wird.

Wie hoch sind die Chancen, dass die Lücken geschlossen werden? Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich bereits am Wochenende gegenüber bayerischen Forderungen nach Zwangstherapien zurückhaltend gezeigt. Zu den Forderungen nach strafbewehrtem Kontaktverbot und nachträglicher Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafverfahren hieß es am Montag, das Ministerium werde sorgsam prüfen, ob der vorliegende Fall in München Lücken offenbar werden lässt. Wenn es Lücken geben sollte, werde eine Lösung geprüft, sagte eine Sprecherin. Das politische Getöse – am Montag ging auch der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) mit Vorschlägen in die Offensive – hängt offenbar auch damit zusammen, dass die bayerischen Behörden unter Druck stehen, weil sie die Tat des Kindermörders nicht verhindern konnten.

Es liegt eine gewisse Ironie darin, dass es das Bundesjustizministerium nicht vermag, in dieser Debatte Bayern in die Defensive zu drängen, sondern dass es umgekehrt Bayern gelingt, die Bundesregierung als untätig und zögerlich dastehen zu lassen.

So ist es ein pensionierter Polizeibeamter, der die Bayern wegen möglicher Versäumnisse in Bedrängnis bringt. Der frühere Leiter der Regensburger Mordkommission, Helmut Furtner, erklärte am Montag gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) und im Bayerischen Rundfunk, er selbst habe 2002 vergeblich auf die Gefährlichkeit von Prinz hingewiesen und vor dessen Haftentlassung gewarnt. Furtner war 1994 für die Ermittlungen gegen Prinz zuständig, der damals in Regensburg mit 70 Messerstichen ebenfalls einen Jungen umgebracht hatte. Nach Einschätzung von Furtner hätte es auch ohne die nun von Politikern diskutierte Gesetzesänderungen Möglichkeiten gegeben, eine erneute Gewalttat von Prinz zu verhindern. So hätte der 28-Jährige mit einem richterlichen Beschluss in eine Psychiatrie eingewiesen werden können. Mitte der 90er Jahre habe er den Wiener Kriminalpsychologen Thomas Müller zu dem Fall befragt.

Müller, der zu den bekanntesten so genannten Profilern in Europa zählt, habe das Verbrechen als „Pikturismus“ eingestuft. „Dabei drangsaliert der Täter das Opfer möglichst lang mit kleinen Verletzungen“, erklärte Furtner der dpa. Müller habe damals festgestellt, dass von Prinz in Zukunft weitere sexuell motivierte Taten zu erwarten seien. Der Kriminalpsychologe habe ihn als „tickende Zeitbombe“ beschrieben. Als vor drei Jahren die vorzeitige Entlassung von Prinz aus der Haft diskutiert worden sei, habe er sowohl die Justizvollzugsanstalt Stadelheim wie auch die Staatsanwaltschaft auf die Gefährlichkeit von Prinz und die Einschätzung von Müller hingewiesen. Auf seine Schreiben habe es von diesen Stellen jedoch keine Reaktion gegeben. „Ich habe alles getan, was ich mir vorstellen kann“, meinte der 58- jährige Ex-Polizist. „Und das Ergebnis ist ein zweites totes Kind.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false