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Heike Makatsch

© ddp

Streit um Paparazzi-Bilder: Heike Makatsch verliert gegen Bauer-Verlag

Juristische Niederlage für Heike Makatsch: Die Schauspielerin hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Paparazzi-Fotos, die sie beim Spaziergang mit ihrer damals erst wenige Wochen alten Tochter am Berliner Spreeufer zeigen. Makatschs Anwalt kündigt Berufung an.

Im juristischen Streit um Schmerzensgeldzahlungen zwischen Heike Makatsch und dem Heinrich-Bauer-Verlag hat das Münchner Landgericht die Klage der Schauspielerin am Mittwoch abgewiesen. Die Veröffentlichung von Fotos von der 36-Jährigen mit ihrer acht Wochen alten Tochter bei einem Spaziergang sah das Gericht zwar als rechtswidrig an. Für eine Verurteilung wäre aber eine besonders schwere Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte notwendig gewesen, hieß es. Diese erkannte das Gericht nicht und wies die Klage daher ab. Makatschs Anwalt Christian Schertz kündigte an, "auf jeden Fall" Berufung einzulegen.

Durch die Fotos werden laut Urteilsbegründung weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind berührt noch werden die beiden in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greife auch nicht in einen erkennbar privaten oder gar nach außen hin abgegrenzten Bereich wie Wohnung oder Garten ein. Vielmehr erschöpften sich die Aufnahmen darin, Mutter und Kind auf einem Spaziergang in ihrem Wohnort zu zeigen. Darin sah die Kammer jedoch keine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Vorsitzende Richter Thomas Steiner sagte: "Würde man anders entscheiden, so würde letztlich jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung mit einer Geldentschädigung sanktioniert. Dies war und ist vom Gesetzgeber so nicht gewollt."

Makatsch-Anwalt: "Komplett überrascht"

Makatsch-Anwalt Schertz zeigte sich von der Abweisung der Klage "komplett überrascht". Er werde Berufung einlegen, da das Urteil im Widerspruch zur Rechtsprechung der letzten Jahre stehe, wonach laut Schertz "insbesondere Kinder von Prominenten das Recht haben, von Medien unbeobachtet aufzuwachsen".

Der Bauer-Verlag hatte im Frühjahr 2007 in zwei seiner Zeitschriften Fotos von Makatsch mit ihrer acht Wochen alten Tochter am Spreeufer in Berlin veröffentlicht. Makatsch sah sich und ihre Tochter durch die Aufnahmen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangte eine Entschädigung von 35.000 Euro. Auf einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, wonach die Schauspielerin 7500 Euro erhalten sollte, hatten sich die beiden Parteien nicht  einigen wollen. (jam/ddp/AFP)

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